Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Für Mehrgefahrenversicherungen in der Agrarwirtschaft, zu der auch die Baumschulbranche zählt, soll laut Politik der normale Versicherungssteuersatz von 19 % gelten. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. stellt sich deutlich gegen diese Regelung und appelliert an das Bundeskabinett, den aktuell verabschiedeten Entwurf des Verkehrssteueränderungsgesetzes, zu dem auch das Versicherungsteuergesetz gehört, erneut zu überarbeiten.

Die Wetterextreme haben zugenommen - extreme Trockenheit, orkanartige Stürme und Starkregenereignisse führen regional zu teilweise massiven Ertragseinbußen der Baumschulunternehmen, doch die Elementarschäden durch Naturgewalten werden zur Zeit einzig bei Hagelschäden ersetzt. Hier gilt auch weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 0,02%. Bei allen anderen Elementarschadensversicherungen, z.B. Versicherungen gegen Sturm- oder Starkregenschäden sowie für alle Kombinationen zu Mehrfachversicherungen, bleibt der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent bestehen.

"Ein Beschluss, der unsere Unternehmen eindeutig benachteiligt", so Karl-Heinz Plum, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen. Und im internationalen Vergleich mit Nachbarländern, z. B., Niederlande, Frankreich und Spanien, bedeutet diese Neuregelung eine eklatante Wettbewerbsverschärfung für die deutschen Baumschulbetriebe, denn vielfach sind dort die Unternehmen in den Hagel- und Mehrgefahrenversicherungen deutlich niedriger besteuert oder sogar steuerbefreit.

"Für die deutsche Baumschulwirtschaft wird das Risikomanagement bzgl. des Schadensausfalls bei Starkwetterereignissen immer schwieriger. Wir hätten es sehr begrüßt, hätte sich die Politik dieser Situation angenommen", so Plum. "Nun aber müssen sich die Baumschuler zusätzlich der künstlichen Verteuerung des ohnehin schon hohen finanziellen Risikos durch Naturgewalten stellen", bedauert der Präsident.

 

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