Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die vorgesehene Neuregelung des Versicherungssteuergesetzes ab und fordert die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 4. Juli 2012.

Dieser hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Versicherung der 4 Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen steuerlich gleich zu behandeln und zwar mit dem bis dato geltenden ermäßigten Steuersatz von 0,2 Promille der Versicherungssumme.

Der Zentralverband Gartenbau begrüßt diese Entscheidung, schließlich weist er seit mehreren Jahren auf die gravierende Wettbewerbsverzerrung hin, die sich aus der unterschiedlichen Besteuerung auf der einen und der Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für Landwirtschaft und Gartenbau in anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union auf der anderen Seite für den deutschen Freiland- und den Unterglasanbau ergibt.

Die Arbeitsgruppe verweist in ihrer Begründung auf die in der Vergangenheit geübte Praxis, sich in den Betrieben gegen Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Spätfrost, Starkregen oder Schnee zu versichern. Dabei sei eine Kombination von Versicherungen gegen andere Elementargefahren wie Sturm, Spätfrost, Starkregen oder auch Schneelast mit der Hagelversicherung und die Anwendung von deren steuerlichen Regeln bis vor wenigen Jahren nicht beanstandet worden. Diese Handhabung entsprach in etwa der Vorgehensweise im benachbarten Ausland. Die in den Jahren vor 2009 übliche steuerliche Behandlung wäre durch den Gesetzesentwurf nicht mehr gegeben und würde den Wettbewerbsnachteil für die deutschen Betriebe noch mehr vergrößern.

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