Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Seit dem 1. Juli 2013 darf keine Baumschulware aus EU-Ländern nach Russland importiert werden. Laut offiziellen Angaben möchte man mit dem unbefristeten Importverbot die Ausbreitung von Schaderregern aus der EU in Russland verhindern.

Aus Sicht des russischen Pflanzenschutzdienstes Rosselkhoznadzor seien die Schädlingskontrollen innerhalb der EU nicht ausreichend. Angeblich wurden im Jahr 2012 eine Vielzahl an Pflanzenlieferungen mit Quarantäneschädlingen aus der EU festgestellt. Ursprünglich waren die Einfuhrbeschränkungen bereits ab 1. April geplant, sind allerdings seither aufgrund von Gesprächen zwischen der Europäischen Kommission und Russischer Föderation mehrmals verschoben worden.

Um weiterhin Baumschulware nach Russland exportieren zu können, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) in Abstimmung mit dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) bereits einen Lösungsvorschlag entwickelt, mit dem die Lieferkette vom Produktionsstandort bis zur exportierten Ware sichergestellt werden könne. Dazu wäre es laut BdB erforderlich, den Produktionsflächen der Baumschulen Quartiersnummern zuzuteilen.

Weitere Verhandlungsgespräche seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums und des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) mit der Russischen Föderation sind geplant, ein konkreter Termin steht noch nicht fest.

Der ZVG lehnt nachdrücklich die Russische Forderung nach Inspektionen durch russische Experten in Deutschland ab, bittet das BMELV, an seiner bisherigen Haltung diesbezüglich weiter festzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass in der EU ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedsländer sichergestellt ist.

 

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