Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Kaum ein Tag oder eine Nacht vergeht, an dem sie nicht zuschlagen: Diebesbanden, die Baumaschinen von Baustellen entwenden und dadurch millionenschwere Schäden verursachen. Dabei wird oft noch nicht einmal die ganze Maschine geklaut, sondern das Interesse wecken Anbauteile oder Kraftstoff. Viele Tausende dieser Delikte können nicht aufgeklärt werden.

Wirksamer Diebstahlschutz: Dazu gehören Warnanlagen oder Wegfahrsperren, aber auch verschiedene elektronische Schlüssel, die Ortung mittels GPS oder künstliche DNA. (Foto: Caterpillar/Zeppelin)

Anders in Mönchengladbach. Dort ist der Polizei erst kürzlich ein Schlag gegen gewerbsmäßige Bandenhehlerei mit unterschlagenen Minibaggern und Radladern sowie gestohlenen Pkw-Katalysatoren gelungen. Gegen sieben Tatverdächtige konnten Haftbefehle erwirkt werden, fünf Personen landeten in Untersuchungshaft. Mit gefälschten Ausweisen waren Baumaschinen bei Firmen und Privatpersonen angemietet worden. Diese ließen sich die Tatverdächtigen an eine Anschrift liefern oder wurden vor Ort aufgeladen und abgeholt. Anschließend wurden die Baumaschinen nicht fristgerecht zurückgebracht, sondern verändert und dann gewinnbringend weiterverkauft. Ganz ausgeliefert sind die Baufirmen den Dieben nicht – sie müssen ihnen auch nicht völlig tatenlos zusehen.

Die erste Hürde beginnt schon beim Zutritt auf die Baustelle. Wer tagsüber bemerkt, dass Personen auf der Baustelle herumschleichen, die dort eigentlich nichts zu suchen haben, bei dem sollten die Alarmglocken läuten: Vielleicht wird schon mal ausgekundschaftet, welche Geräte eine lukrative Diebesbeute wären? Mitarbeiter sollten aufmerksam verfolgen, wer sich auf der Baustelle befindet – Unbefugte haben dort allein schon wegen der Verkehrssicherungspflicht nichts zu suchen. Helfen könnten schärfere Kontrollen, wie etwa eine Ausweispflicht und Registrierung der Arbeiter. Sich mehr abzuschotten, lässt Diebe erst gar nicht in Versuchung geraten. Ein blickdichter Bauzaun kann schon das erste Hindernis sein. Weitere abschreckende Wirkung haben Alarmanlagen oder Überwachungskameras. Allein schon Hinweisschilder, wie „Diese Baustelle wird videoüberwacht“, lässt Diebe einen Bogen darum machen.

Trotz allem lässt sich der eine oder andere Täter davon nicht abhalten. Präventiven Schutz bieten Sicherheitsfirmen, welche die Baustellen kontrollieren und auf Streife gehen. Das ist natürlich immer eine Frage des Geldes. Gerade bei größeren Maßnahmen kann sich aber eine Sicherheitsfirma durchaus lohnen – zumal viele Bauarbeiten abseits von öffentlichen Straßen und abgeschieden auf weitem Feld und Flur ausgeführt werden. Baumaschinen nur so viel zu betanken, wie tagsüber an Sprit verbraucht wird, oder sie mit dem Aufkleber „Biodiesel“ tarnen, sind gut gemeinte Ratschläge, die trotzdem nicht verhindern, dass sich Diebe vor allem gewaltsamen Zutritt verschaffen und dabei viel kaputt machen.

Baufirmen sollten es den Langfingern trotzdem so schwer wie nur irgendwie möglich machen. Wie heißt es so schön: „Gelegenheit macht Diebe“. Darum gerät alles, was nicht niet- und nagelfest ist, in ihr Visier. Die Konsequenz kann daher nur sein: zusätzliche Schlösser anbringen, das Equipment absperren, verschließen, festzurren, an einen Kran hängen und außer Reichweite bringen, sonst ist es ruckzuck aufgeladen für den Abtransport. Das muss den Mitarbeitern klargemacht werden, dass sie Anbaugeräte nicht herumliegen lassen, sondern so gut es eben geht, sichern sollten. Betriebe müssen ihrem Personal ein Bewusstsein für mehr Sicherheit vermitteln – da müssen sich eingeschliffene Gewohnheiten und festgefahrene Routinen ändern.

Der höhere Aufwand in Sachen Diebstahlschutz kann sich lohnen, etwa in Investitionen wie in Diebstahlwarnanlagen oder Wegfahrsperren. Abhilfe schaffen können verschiedene elektronische Schlüssel oder Sicherheitssysteme, wie die Smartphone App, die es für Cat Baumaschinen gibt. Dank der App „my Equipment“ auf dem Smartphone und der Bluetooth-Übertragungstechnik können sich Fahrer eindeutig ausweisen und ihr Arbeitsgerät starten. Eine in der Elektronik hinterlegte Bluetooth-ID gibt den Motorstart frei – und das schlüssellos und digital. Das schützt vor unbefugtem Zugriff und protokolliert die Nutzung der Maschine durch den Fahrer.

Der Zugriff auf den Motorstart kann aber auch noch mit einem klassischen, jedoch elektronischen Schlüssel erfolgen: Das Freigabesignal wird entweder über Bluetooth-ID oder RFID übertragen. Eine andere Option, die Caterpillar für seine neuen Baumaschinen bietet, ist die Abfrage über einen 4-stelligen PIN-Code (Personal Identifiction Number). Dieser ist individuell wählbar und muss beim Starten der Maschine im Display in der Kabine eingegeben werden. Stimmt dieser mit dem eingespeicherten PIN-Code in der Elektronik überein, wird der Motor zum Starten freigegeben. Somit erhalten nur autorisierte Personen den Zugang. Es erleichtert den Fuhrpark-Verantwortlichen, die Zugriffe auf eine Maschine zu verwalten. Bediener können sich schnell identifizieren. Gleichzeitig dient es als Wegfahrsperre.

Wann die im Pkw-Bereich etablierte Zentralverriegelung oder konsequent schlüssellose Zugangssysteme kommen, bleibt abzuwarten. Doch schon heute kann dank des kodierten Motorstarts und Flottenmanagements sichergestellt werden, wer fahren darf und wer tatsächlich gefahren ist. So hat Ortung mittels GPS schon mehrfach geholfen, Baumaschinen wieder aufzuspüren, die auf dem Weg Richtung deutsche Grenze waren, um im Ausland „verhökert“ zu werden. So wie aktuell im Fall eines Galabauers aus Niedersachsen, dem ein neuer Cat Minibagger abhanden kam. „Die Maschine hatte gerade einmal 34 Betriebsstunden auf der Uhr und war verschwunden. Deswegen wurden wir eingeschaltet. Wir haben bei der Maschine aus der Ferne die Cat Telematik-Box Product Link (PL243) mit Rapid Reporting aktiviert. Daraufhin hat der Bagger alle zehn Minuten seine GPS-Position gesendet. Er konnte dann lokalisiert und von der polnischen Polizei bei Breslau sichergestellt werden“, so Bernhard Tabert, bei Zeppelin zuständig für das Flottenmanagement.

Mithilfe ihres 17-stelligen PIN-Codes konnte die Baumaschine eindeutig identifiziert werden. Bei einem Pkw heißt der 17-stelligen Code VIN (Vehicle Identification Number) – PIN und VIN sind ein und dasselbe. Mittels der Flottenmanagementlösung Vision Link kann die GPS-Position und die Bewegung sowie der Betriebszustand der Baumaschinen rund um die Uhr überwacht werden – die Datenübertragung erfolgt via Mobilfunk selbst dann, wenn wie im Beispiel des gestohlenen Minibaggers, dieser über 500 Kilometer bewegt wird und im benachbarten Ausland auftaucht. Caterpillar nutzt hierzu den sogenannten Multi-Carrier-Dienst der Mobilfunkanbieter – die Telematik-Box greift auf alle Mobilfunknetze zurück, die zur Verfügung stehen.

Mittels Mausklick lässt sich außerdem online grafisch das Umfeld der Baumaschine festlegen. Dazu wird im Rahmen von Geofencing (Einzäunung) auf dem Bildschirm ein virtueller Zaun auf einer Kartenansicht um den Einsatzort der Maschine gezogen. Auch das Bestimmen zulässiger Einsatzzeiträume, also zum Beispiel nicht nachts oder nicht am Wochenende, ist sehr einfach möglich. Damit wird festgelegt, wann und in welchem Raum sich die Baumaschine bewegen darf. Wird der Motor unerlaubterweise gestartet und verlässt die Maschine wegen eines Diebstahls diesen Bereich oder wird sie am Wochenende für Schwarzarbeit zweckentfremdet, schlägt Vision Link automatisch Alarm. Dieser kann per E-Mail und/oder SMS zum Smartphone, Tablet, PC oder Laptop, ins Büro oder nach Hause, ob an eine oder mehrere Adressen oder eine oder mehrere Personen geschickt werden. Dieser enthält einen Link (GPS-Position) zu Google Maps und zeigt den Standort der entwendeten Maschine an. Sogar die Route, die eine gestohlene Maschine zurücklegt, lässt sich anzeigen.

Überwachen lassen sich außerdem mittels zusätzlicher Sensoren oder Kontakte, ob eine Fahrertür, Motorhaube sowie Tankdeckel geöffnet werden. Alarm kann dann auch ausgelöst werden. „Leider sind immer noch viele Baumaschinen nicht an das Flottenmanagement oder die GPS-Überwachung zum Diebstahlschutz angebunden. Eine mechanische oder elektronische Alarmanlage oder Wegfahrsperre ist schön und gut, aber sie können die GPS-Ortungstechnik zur Diebstahlsicherung nicht ersetzen. Denn nur so lassen sich gestohlene Baumaschinen mithilfe von GPS und Satellitentechnik auch wiederfinden. Ist die Baumaschine verschwunden, kann das für die betroffenen Baufirmen zu einem ernsthaften Problem werden, wenn sie kein Ersatzgerät in der Hinterhand haben, sich die Ersatzbeschaffung aufgrund von Lieferzeiten verzögert, sie ihren Auftrag nicht fristgerecht fertigstellen können und im schlimmsten Fall dann Konventionalstrafen aufgebrummt bekommen“, so Bernhard Tabert.

Wem trotz all der Vorsichtsmaßnahmen eine Baumaschine abhanden kam, sollte umgehend die Polizei und Versicherung davon in Kenntnis setzen. Dann sollten nötige Unterlagen wie Eigentumsnachweise oder Geräteunterlagen sowie Dokumentationen etwa in Form von Maschinen-, Geräte-, Fahrzeugbeschreibungen und Fotodokumentationen zur Unterstützung der Ermittlungsarbeit bei der Wiederbeschaffung und Identifizierung bereitgehalten werden. Die Polizei Sachsen hat etwa einen Maschinenpass hinterlegt, um das Auffinden der gestohlenen Ware zu erleichtern (siehe Link). Der bringt allerdings nur etwas, wenn er im Vorfeld ausgefüllt wurde und möglichst detaillierte Angaben enthält wie zu Hersteller, Modell, Baujahr, Zulassungsland, Preis, 17-stellige Fahrzeugidentifizierungsnummer PIN beziehungsweise Seriennummer, Kennzeichen (falls vorhanden), Motornummer (falls vorhanden), Getriebenummer (falls vorhanden) und Farbe.

Inzwischen kommt bei der Bekämpfung von Eigentumskriminalität auch die künstliche DNA, eine synthetisch hergestellte Flüssigkeit, zum Einsatz. Es handelt sich um eine Markierungsflüssigkeit, die – ähnlich einem Lack – auf Wertsachen aufgebracht wird. Sie enthält einen DANN-Code, welcher eindeutig nur einem Anwender zugeordnet werden kann. Zusätzlich zum DNA-Code ist diese Flüssigkeit mit etlichen mikroskopisch kleinen Kunststoffplättchen versehen. Auf diesen Mikropartikeln ist, analog zur Flüssigkeit, der einmalige Zifferncode eingraviert. Nur mit der Hilfe eines Mikroskops kann er gelesen werden. Darüber hinaus ist dann eine Zuordnung des markierten Gegenstandes zum rechtmäßigen Eigentümer möglich und kann in einer Datenbank, auf die dann der Eigentümer und die Polizei Zugriff haben, abgefragt werden.

 

 

 

 

 Links zu diesem Thema:

  • https://www.polizei.sachsen.de/de/dokumente/ Landesportal/ChecklisteXI.pdf

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