Heute haben sich das Europäische Parlament, der Agrarrat und die Europäische Kommission beim sogenannten Trilog auf den finalen europäischen Rahmen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit gehen in Brüssel fast drei Jahre politische Diskussionen zur Ausgestaltung der jährlich rund 54 Mrd. Euro schweren EU-Agrarförderung zwischen 2023 und 2027 vorläufig zu Ende. Das Europäische Parlament muss noch formal zustimmen, eine Abstimmung wird für den Herbst erwartet.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger (Foto: NABU/Die Hoffotografen)
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nach dem Scheitern der Verhandlungsrunde im Mai waren die Erwartungen groß. Daran gemessen ist das Ergebnis jedoch eine herbe Enttäuschung und wird dem drängenden Handlungsbedarf in der ökologischen Krise der Landwirtschaft nicht gerecht. Auch für die EU-Kommission ist diese Einigung bitter, bekommt ihr ‚European Green Deal‘ damit doch massiv Schlagseite. Gegenüber dem, was laut Wissenschaft notwendig ist, um Artensterben und Klimakrise zu stoppen, ist dies jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit der Einigung wird es sehr schwierig, europaweit auf zehn Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche den dringend benötigten Platz für die Natur und Artenvielfalt zu schaffen.“
André Prescher, NABU-Experte für EU-Haushalts- und Agrarpolitik: „Die Einigung der drei europäischen Institutionen sendet ein fatales Signal an die Mitgliedsstaaten, die damit die Agrarpolitik fast wie gewohnt weiterbetreiben können. Auch das vom Bundestag beschlossene Paket zur Umsetzung in Deutschland gibt gerade einmal diesen europäischen Minimalkonsens wieder. Nach der Bundestagswahl muss die neue Bundesregierung deutlich mehr Anstrengungen unternehmen: Wir müssen noch entschiedener mit dem Einstieg in den Ausstieg aus den pauschalen Flächenprämien beginnen, etwa durch einen Mix aus Vorgaben und attraktiver Förderung für Öko-Regelungen und Agrar-Umweltmaßnahmen.”
Hintergrund:
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Europa legt fest, nach welchen Regeln EU-Fördergelder bis 2027 an landwirtschaftliche Betriebe verteilt werden. Jeder EU-Mitgliedsstaat muss bis 2022 einen Plan vorlegen, wie die Gelder konkret verteilt werden sollen. Während auf europäischer Ebene im sog. Trilog noch über die GAP-Rahmenbedingungen verhandelt wird, hat der Deutsche Bundestag bereits über die nationale Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik abgestimmt.
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