Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der WVG Nord und die IG BAU haben am 16.09.2021 für den Gebietsteil West (SH/HH/NI/HB) – analog zum Abschluss Gartenbau NRW - eine Einführung der Entgeltgruppen und Steigerung der Entgelt um 3,0 % gemäß beigefügter Vorlage vereinbart. Laufzeit 1.10.2021 bis 30.06.2022. Die Steigerungen in den EG 4 bis EG 7 erfolgen überproportional.

Der WVG Nord und die IG BAU haben am 16.09.2021 für den Gebietsteil Mecklenburg-Vorpommern (MV) Entgelte von 9 % unter WEST gemäß beigefügter Vorlage vereinbart. Die Steigerung in den EG 4 bis EG 7 erfolgen überproportional. Ziel ist die zeitnahe Angleichung der Entgelte in den WVG-Gebietsteilen West und MV. 

Den Tarifparteien ist es gelungen, den alten Lohntarifvertrag und den alten Gehaltstarifvertrag in das neue Entgeltgruppengefüge des Rahmentarifvertrages zu übertragen. Damit werden zukünftig alle Beschäftigte des Erwerbsgartenbaus den sieben Entgeltgruppen im Rahmentarifvertrag zugeordnet. Die Beschreibung der Entgeltgruppen sind in den Rahmentarifverträgen definiert. 

Für die Einreihung in eine Entgeltgruppe sind in erster Linie die nachgewiesene Qualifikation und die überwiegende Tätigkeit des Beschäftigten maßgebend. Die in den Entgeltgruppen aufgeführten Tätigkeitsbeispiele sind weder erschöpfend, noch für jeden Betrieb zutreffend. 

Die Veränderungen der Tarifhöhe waren im Wesentlichen von der zukünftigen Entwicklung des Mindestlohnes bestimmt. 

Da beide Tarifverträge bereits  2019 ausgelaufen sind, wurde zum 01.01.2021 eine Empfehlung seitens des WVG Nord ausgesprochen, die Löhne um 2 % zu erhöhen. Sollte diese Empfehlung umgesetzt worden sein, kann sie angerechnet werden. 

Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 01.10.2021 bis zum 30.06.2022:

1. Jahr 665,00 EUR; 2. Jahr 735,00 EUR;3. Jahr 840,00 EUR.

Die monatlichen Praktikantenvergütung beträgt 630,00 EUR, für Hochschul-Praktikanten 800,00 EUR.