Wettbewerbe und Jubiläen

Deutscher Innovationspreis Gartenbau 2014 ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) lobt den Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2014 aus. Ausgezeichnet werden hervorragende und beispielgebende Innovationen im Gartenbau.

Kategorien und Bewertungskriterien des Innovationspreises

Der Preis wird in drei Kategorien vergeben. In der Kategorie Pflanze werden Innovationen zur Entwicklung und Produktion von Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Baumschulerzeugnissen prämiert. Hierzu zählen neue Sorten innerhalb und außerhalb bestehender Formenkreise sowie die Entwicklung von Kulturverfahren. Diese sollen eine Anpassung an sich ändernde Umwelt-, Produktions- und Marktbedingungen der Gartenbauwirtschaft ermöglichen.

Die Kategorie Technik würdigt technische Innovationen für den Freiland- und Gewächshausbereich. Neben Maschinen und Anlagen werden auch innovative Entwicklungen bei Düngemitteln, Substraten und anderen gärtnerischen Betriebsmitteln berücksichtigt. Eigenentwicklungen von Gärtnern werden dabei ebenso gewichtet wie Entwicklungen großer Unternehmen, sofern die Lösungen für eine breitere Anwendung in Gartenbaubetrieben nutzbar sind.

In der Kategorie Kooperation/Betriebsorganisation stehen Unternehmenskonzepte, Betriebsorganisation und Kooperationen mit innovativen Strategien und Problemlösungen im Fokus. Dies umfasst neue Wege in Vermarktung oder Betriebsorganisation sowie Kooperationen zur Kostensenkung oder Erschließung neuer Märkte. Bevorzugt werden praxisbewährte Ansätze, die Impulse für andere Gartenbaubetriebe liefern.

Preisgeld und Beihilfen im Detail

Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird auf die Preisträger aufgeteilt, wobei nach Möglichkeit je ein Preisträger pro Kategorie ausgezeichnet wird. Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung und ist auf maximal 7.500 Euro pro Preisträger begrenzt.

Das Preisgeld wird als De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Grundlage hierfür sind die Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 für den Agrarerzeugnissektor oder die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 für gewerbliche De-minimis-Beihilfen.

Der Preis kann widerrufen werden, falls sich der Preisträger als unwürdig erweist. In diesem Fall sind Urkunde und Preisgeld zurückzuerstatten, und alle Rechte aus der Preisverleihung erlöschen.

Teilnahmeberechtigung und Bewerbungsprozess

Bewerben können sich alle Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, die Gartenbauprodukte herstellen oder handeln. Ebenso sind Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere innovative Einrichtungen für den Gartenbau, die nicht der öffentlichen Hand angehören, teilnahmeberechtigt.

Gesucht werden Innovationen pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art. Auch beispielhafte Kooperationen, Unternehmenskonzepte oder Kombinationen dieser Merkmale sind willkommen.

Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. März 2014. Bewerbungen sind an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt, zu richten. Kontaktmöglichkeiten sind Telefon: 06151 7001-0 oder E-Mail: gartenbau@ktbl.de.

17.11.2013

Zurück