Naturschutz

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland: Kritik an Agrarpolitik

Die EU-Kommission leitet zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Kritikpunkte sind der Zustand von Wiesen und Weiden sowie die Umsetzung des Düngerechts. Der NABU kritisiert das Versagen Deutschlands beim Naturschutz und fordert dringende Maßnahmen.

EU-Verfahren gegen Deutschland: Grünland und Düngerecht im Fokus

Die Europäische Kommission hat zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Kritik richtet sich gegen den Zustand von Wiesen und Weiden sowie die Umsetzung des Düngerechts.

Der NABU kritisiert, dass Deutschland beim Naturschutz versage. Eine bereits 2014 eingereichte Beschwerde des NABU bezüglich des Zustands von Wiesen und Weiden wird durch das neue Verfahren der EU-Kommission bestätigt. Artenreiche Grünlandflächen verschwinden demnach in Deutschland zügig. 80 Prozent der Lebensräume auf Wiesen und Weiden sind gefährdet, 35 Prozent drohen vollständig zu verschwinden. Dies fördert das Insektensterben.

„Lebendige Wiesen und Weiden sind für unsere Artenvielfalt so wichtig wie die Regenwälder Südamerikas. Doch Deutschland hat es jahrzehntelang zugelassen, dass wertvolle Wiesen verschwanden und heute nur noch Graswüsten sind. Damit wurde das Rückgrat unserer Artenvielfalt systematisch zerstört.“

Wiesen und Weiden umfassen fast 14 Prozent der deutschen Landesfläche. Mehr als zehn Prozent davon stehen unter europarechtlichem Schutz. Sie sind als Kohlenstoffspeicher für den Klimaschutz relevant und beherbergen 40 Prozent der in Deutschland auf der Roten Liste geführten Arten.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um der EU-Kommission Lösungen für den Grünlandschutz vorzulegen. Andernfalls könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen drohen, ähnlich wie bereits beim Düngerecht.

„Bund und Länder müssen jetzt dringend handeln, um artenreiche Wiesen und Weiden besser zu schützen.“

Hierfür sind spezielle Förderprogramme für Landwirte notwendig, die blühende Wiesen und Weiden pflegen. Bestehende Programme sind oft unzureichend finanziert. In Naturschutzgebieten fordert der NABU zudem den Verzicht auf Gift, eine Reduzierung des Düngereinsatzes und eine geringere Tierdichte pro Fläche.

Düngerecht weiterhin im Fokus

Auch die Düngeverordnung bleibt ein Problem. Die EU-Kommission bemängelt die Nachbesserungen der Bundesregierung als wissenschaftlich unzureichend. Ein Gesetzentwurf wird innerhalb der nächsten acht Wochen erwartet.

„Diese Flickschusterei beim Düngerecht ist hochgradig peinlich. Mit ihrer Untätigkeit schadet die Bundesregierung nicht nur unserem Grundwasser, sondern auch den Insekten. Und den Landwirten fehlt weiterhin jede Rechts- und Planungssicherheit.“

Der NABU betont die Rolle der EU als Hüterin der Gesetze. Der scheidende Umweltkommissar Karmenu Vella hat die Verfahren als eine seiner letzten Amtshandlungen eingeleitet.

Nach Ansicht des NABU muss auch die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten die EU-Umweltgesetze konsequent umsetzen. Dies entspreche dem Wunsch der Bevölkerung, die sich bei der Europawahl für eine starke EU mit Priorität auf Klima- und Naturschutz ausgesprochen habe. Verfahren gegen Mitgliedstaaten müssten zudem beschleunigt werden, da die Artenvielfalt rapide abnehme.

Für einen Durchbruch beim Artenschutz sei eine grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik erforderlich. Die EU müsse ihre umweltschädliche Subventionsverteilung beenden und stattdessen Landwirte belohnen, die naturverträglich arbeiten und so Artenvielfalt und Lebensgrundlagen schützen. Für die Förderung dieser Naturschutzleistungen von Landwirten sollten EU-weit mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt werden.

25.07.2019

Zurück