Ziel und Einordnung des Wildnisfonds
Damit dient der Wildnisfonds der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) und dem darin formulierten 2-Prozent-Wildnisziel. Der neue Fonds soll die Möglichkeit eröffnen, potenzielle Wildnisgebiete zu sichern bzw. bestehende Wildnisgebiete zu ergänzen und/oder zusammenzulegen.
Politische Einordnung
Bundesumweltministerin Svenja Schulze betont:
„In Deutschland soll wieder mehr Wildnis entstehen. Mit dem Wildnisfonds unterstützen wir die Bundesländer dabei, Wildnisgebiete zu sichern und zu schaffen. Damit setzen wir ein weiteres wichtiges Vorhaben im Naturschutz in dieser Legislaturperiode um.“
Förderfähige Maßnahmen
Flächen, die für die Wildnisentwicklung gesichert werden, sind beim Ankauf, Eintausch oder als Austausch für einen dauerhaften Nutzungsverzicht förderfähig. Die Förderung ist auf den Verkehrswert der Fläche begrenzt, der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bis zu 100 Prozent.
Finanzielle Ausstattung
Beginnend mit diesem Jahr werden in den kommenden Jahren jeweils 10 Millionen in einem eigenen Titel Wildnisfonds im Haushalt des BMU zur Verfügung stehen.
Projektträgerschaft und Antragstellung
Projektträgerin ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG), eine bundeseigene Dienstleistungs-GmbH zur Förderung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Informationen zur Förderrichtlinie Wildnisfonds, zur Einreichung von Projektskizzen und zur Antragstellung bei der ZUG finden Sie online.
