Baumaschinen und Baugeräte

Zehn Regeln für den Kauf gebrauchter Baumaschinen

Der Kauf gebrauchter Baumaschinen bietet finanzielle Vorteile und schnelle Verfügbarkeit. EVB BauPunkt hat wichtige Punkte zusammengefasst, die beim Erwerb beachtet werden sollten, um Risiken zu minimieren und die richtige Wahl zu treffen.

Wichtige Aspekte beim Erwerb gebrauchter Baumaschinen

Eine sorgfältige Prüfung der Maschine und des Umfelds ist entscheidend. Es empfiehlt sich, eine zweite Person, beispielsweise einen Mechaniker, zur Besichtigung mitzunehmen. Der erste Eindruck des Händlers und der Präsentation der Maschinen kann ebenfalls auf Seriosität hinweisen.

Vor dem Kauf sollte geklärt werden, ob ein Reparatur- und Wartungsservice für die gewünschte Maschine in der Nähe verfügbar ist. Eine Werkstattentfernung von maximal 100 Kilometern zum eigenen Standort wird empfohlen.

Die Vorgeschichte der Maschine ist relevant. Auch jüngere Maschinen können durch intensiven Einsatz, wie in einem Mehrschichtbetrieb, bereits erheblichen Verschleiß aufweisen. Ein Indikator für unversehrte Maschinen ist die Originalfarbe des Lacks, die auf fehlende Beschädigungen oder Reparaturen hindeuten kann.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern verschleißanfällige Komponenten wie bewegliche Teile (Gelenke, Bolzen), das Hydraulikantriebssystem und der Motor. Ein seriöser Händler sollte einer Funktionsprüfung der Maschine, auch in Form von „Trockenübungen“, zustimmen.

Bewertung, Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen

Für die Preisbewertung gebrauchter Kompaktmaschinen gilt die Faustregel, dass diese nach fünf Jahren etwa die Hälfte ihres Anschaffungspreises wert sind. Große Maschinen verlieren nach zehn Jahren die Hälfte ihres Neuwerts.

Die Vorkasse ist beim Kauf gebrauchter Baumaschinen üblich. Garantieübernahmen oder Gewährleistungen sind zwar nicht die Regel, können aber unter Umständen in Verhandlungen erreicht werden.

Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist zu überprüfen. Fachhändler sind verpflichtet, jährliche Wartungen durchführen zu lassen. Eine entsprechende Plakette an der Maschine und ein Prüfbericht dienen als Nachweis und sollten vom potenziellen Käufer eingesehen werden können.

22.06.2009

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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