Wettbewerbsverzerrungen durch uneinheitliche Auslegung der Düngeverordnung
Die Umsetzung der Düngeverordnung führt aufgrund unterschiedlicher Auslegungen in den Bundesländern zu Wettbewerbsverzerrungen. Dies kritisierten Gemüsebauberater und der Berufsstand auf der 27. Bundesberatertagung, die vom 6. bis 8. März 2018 in Grünberg stattfand.
Die über 70 anwesenden Berater aus dem gesamten Bundesgebiet forderten bundeseinheitliche Mustervollzugshinweise für die Düngeverordnung. Obwohl die Verordnung bereits 2017 in Kraft trat, bestehen weiterhin offene Fragen. Diese betreffen insbesondere die Düngebedarfsermittlung, den Nährstoffvergleich und die Einhaltung der vierwöchigen Sperrfrist im Winter.
Die Sperrfrist untersagt die Ausbringung von organischen Düngemitteln, wie Gemüse-Putzabfällen, deren Stickstoffgehalt in der Trockensubstanz 1,5 Prozent übersteigt. Hierzu gibt es in den einzelnen Bundesländern abweichende Auslegungen, die bisher keine praktikablen Lösungen bieten. Die Berater sprechen sich dafür aus, dass Putzabfälle im Ursprungsbetrieb wieder breitflächig und zeitlich versetzt ausgebracht werden dürfen.
Die Bundesberatertagung Gemüsebau wird seit 26 Jahren von der Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse in Zusammenarbeit mit dem Verband der Landwirtschaftskammern (VdLK) organisiert.
