Neue Erkenntnisse zur Vorbehandlung von Kleinkläranlagen
Die Untersuchungen des Projekts „VKBF“ zeigen, dass ein Arbeitsbereich zwischen 0,5 und 2,5 m³/E Nutzvolumen möglich ist. Dabei haben die spezifische und absolute Größe der Vorklärung, das schlammfreie Volumen, die Art der Durchführung und der prozentuale Füllgrad der Kammern mit Schlamm keinen signifikanten Einfluss auf die abfiltrierbaren Stoffe (AFS) im Ablauf. Dies macht eine Anpassung der Vorgaben für die Vorbehandlung bei Kleinkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern erforderlich.
Für das Vorklärvolumen ist nach diesen Erkenntnissen primär ein geeigneter Räumzyklus entscheidend. Die Schlammräumung erscheint demnach bereits bei halber Füllung der Vorklärung mit Schlamm ausreichend, was von den bisherigen Vorgaben im DWA-A 262 abweicht. Das aktualisierte Arbeitsblatt soll die vorliegenden Erkenntnisse zu bepflanzten Bodenfiltern mit Rohschlammbeschickung zusammenfassen. Zudem werden Erkenntnisse zur Abwasserbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern im Mischsystem berücksichtigt.
Zielgruppe und Zeitplan der Überarbeitung
Die Überarbeitung des Arbeitsblattes erfolgt durch die Arbeitsgruppe KA-10.1 „Abwasserbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Jens Nowak, der auch Obmann des FA KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ ist. Das überarbeitete Arbeitsblatt richtet sich an Planer und Betreiber von bepflanzten Bodenfiltern sowie an Genehmigungsbehörden.
Im Herbst 2013 wird die DWA einen Erfahrungsaustausch für Fachleute dieses Gebiets anbieten, um den Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf des DWA-A 262 zu diskutieren. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Ende 2014 geplant. Hinweise und Anregungen können an die DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dr. Stefanie Budewig, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, gesendet werden.
