Strengere EU-Regeln reduzieren Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Umwelt und Mensch
Mit einem umfassenden Regelwerk hat die Europäische Union den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt und damit den Umweltschutz deutlich gestärkt. Im Zentrum stehen strengere Zulassungskriterien sowie verbindliche Vorgaben für eine nachhaltigere Anwendung in der Landwirtschaft und im Gartenbau.
Gefährliche Wirkstoffe künftig verboten
Die neue Zulassungsverordnung untersagt den Einsatz besonders kritischer Wirkstoffe grundsätzlich. Dazu zählen Stoffe, die sich nur schwer in der Umwelt abbauen, sich in Organismen anreichern und gleichzeitig toxisch wirken. Auch Substanzen mit krebserregenden, erbgutschädigenden oder hormonverändernden Eigenschaften werden künftig nicht mehr zugelassen.
Damit werden erstmals europaweit einheitliche Kriterien eingeführt, um Risiken für Mensch und Umwelt systematisch zu reduzieren. Zur praktischen Umsetzung entwickeln Behörden wie das Umweltbundesamt gemeinsam mit europäischen Partnern geeignete Prüf- und Bewertungsverfahren.
Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.
Rahmenrichtlinie für nachhaltige Anwendung
Ergänzend zur Zulassungsverordnung schafft eine neue Rahmenrichtlinie erstmals einen europaweiten Ansatz für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden. Ziel ist es, die mit der Anwendung verbundenen Risiken zu minimieren und den Mitteleinsatz insgesamt zu reduzieren.
Hintergrund ist unter anderem die weiterhin verbreitete Überdosierung von Pflanzenschutzmitteln sowie Verstöße gegen bestehende Umweltauflagen. Zudem wirkt sich der intensive Einsatz negativ auf die Biodiversität aus, da Nahrungsgrundlagen für Vogelarten wie Rebhuhn oder Feldlerche verloren gehen.
Verpflichtende Maßnahmen für Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten sind künftig verpflichtet, konkrete Strategien zur Reduzierung des Pestizideinsatzes zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Förderung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Bewirtschaftungsformen.
Ein zentrales Instrument sind nationale Aktionspläne, in denen Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne verbindlich festgelegt werden. Dazu können unter anderem Schutzstreifen entlang von Gewässern gehören, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
Zudem wird das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft – etwa per Flugzeug oder Hubschrauber – mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ziel ist es, Abdrift und unkontrollierte Umweltbelastungen zu vermeiden.
Klare Ziele statt unverbindlicher Empfehlungen
Für eine wirksame Umsetzung fordert das Umweltbundesamt verbindliche Vorgaben und konkrete Zielwerte. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln langfristig auf das notwendige Minimum reduziert wird.
Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.
Die neuen Regelungen wurden am 24. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und bilden die Grundlage für einen nachhaltigeren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Europa.
