Wichtigkeit der fristgerechten Einreichung von De-minimis-Erklärungen
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert Gärtner auf, die erhaltenen De-minimis-Erklärungen umgehend an das zuständige Hauptzollamt zurückzusenden. Eine Berücksichtigung der De-minimis-Beihilfe ist nur noch für kurze Zeit möglich.
Die EU-Entscheidung zur Mineralölsteuerrückerstattung stellt für viele Betriebe eine finanzielle Belastung dar. Diese kann durch die De-minimis-Regelung abgemildert werden. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hatte ursprünglich eine Rücksendung der Erklärungen innerhalb von zehn Tagen, bis Ende April, vorgesehen. Aufgrund des bisher verhaltenen Rücklaufs appelliert das Bundesfinanzministerium erneut an die Unternehmer, die Erklärungen unverzüglich einzureichen. Nur so können die De-minimis-Beihilfen bei der Erstellung der Bescheide verrechnet werden.
Betriebe, die diese Möglichkeit nicht nutzen, verzichten unter Umständen auf finanzielle Mittel. Für Fragen zur Mineralölsteuerrückerstattung, De-minimis-Beihilfen, Rückforderungen, Bescheiden und Fristen hat die Bundesfinanzdirektion Süd-West eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer 06321-894-444 oder per E-Mail an unterglasanbau@zoll.de erreichbar.