Rote Liste der wandernden Vogelarten in Deutschland veröffentlicht

Naturschutz

Der Deutsche Rat für Vogelschutz und das Bundesamt für Naturschutz haben erstmals eine Rote Liste wandernder Vogelarten in Deutschland vorgestellt. Fast ein Viertel aller Zugvogelarten ist demnach als bestandsgefährdet eingestuft, was die Notwendigkeit internationaler Schutzmaßnahmen unterstreicht.

Ergebnisse der Roten Liste und ihre Bedeutung

Der Deutsche Rat für Vogelschutz (DRV) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben erstmals eine Rote Liste der wandernden Vogelarten in Deutschland vorgestellt. Demnach ist fast ein Viertel aller Zugvogelarten als bestandsgefährdet eingestuft.

Die Erhebung verdeutlicht die internationale Bedeutung Deutschlands für wandernde Vogelarten. Ein Beispiel hierfür ist die Brandgans, deren nordeuropäischer Bestand zu 80 Prozent auf die Elbmündung als Mauserplatz angewiesen ist. Die Ergebnisse zeigen zudem die Notwendigkeit effektiver internationaler Schutzmaßnahmen entlang der Flugrouten sowie an Rast- und Brutplätzen für die nationalen Zugvogelbestände.

Nach den für die neue Liste erhobenen oder geschätzten Daten ziehen etwa 500 Millionen Zugvögel jedes Jahr durch Deutschland, die sich auf 279 regelmäßig vorkommende Vogelarten verteilen. Sie zu bewerten, sei erheblich schwieriger als bei den etwa 86 Millionen Vogelpaaren, die in Deutschland brüten. Die 28 Brutvogelarten, die bei uns überhaupt nicht wandern, bilden eine kleine Minderheit.

erläutert Dr. Hans-Günther Bauer, Koordinator des Rote-Liste-Gremiums und Wissenschaftler an der Vogelwarte Radolfzell. Die neue Liste berücksichtigt erstmals auch Unterarten und Populationen mit unterschiedlichem Zugverhalten. Der Gefährdungsgrad einer Art wurde anhand ihrer Häufigkeit und Bestandsveränderungen ermittelt.

Gefährdungsstatus und besondere Sorgenkinder

Fast ein Viertel aller erfassten Arten, darunter Kornweihe, Rotschenkel, Kuckuck und Ortolan, gelten als bestandsgefährdet. Weitere 10 Prozent befinden sich auf der Vorwarnliste, da ihre Bestände bereits merklich zurückgehen. Hierzu zählen Kiebitz, Turteltaube und Trauerschnäpper.

Die Situation bei den Zugvögeln ist zwar insgesamt etwas besser als bei Deutschlands Brutvögeln, denn dort stehen 42 Prozent auf der Roten Liste und weitere acht Prozent auf der Vorwarnliste.

erklärte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Sie wies jedoch auf besondere Sorgenkinder unter den wandernden Vogelarten hin. Bedroht seien vor allem weitziehende Arten, die bis südlich der Sahara fliegen. Arten mit kürzeren Wanderungen innerhalb Europas seien hingegen weniger gefährdet. Zudem seien Arten der Agrarlandschaft sowie der Küsten und Meere überproportional häufig auf der Roten Liste vertreten.

Deutschland als Drehscheibe des Vogelzugs

Die Autoren der Roten Liste betonen Deutschlands wichtige Funktion als Drehscheibe des Vogelzugs und fordern ein stärkeres Bewusstsein und Engagement für den Schutz dieser Arten. Das Wattenmeer dient beispielsweise als wichtigstes Rastgebiet für Watvögel auf dem Weg von Sibirien nach Westafrika. Die norddeutsche Tiefebene ist ein bedeutendes Winterquartier für arktische Wildgansarten.

80 Prozent des nordeuropäischen Bestands der Brandgans versammeln sich im Sommer zur Mauser auf Sandbänken vor der Elbmündung. Ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist. Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in deutschen Nordseegewässern, wo Windenergieanlagen seinen Lebensraum einschränken. Ein Großteil des Weltbestands der bedrohten Waldsaatgans überwintert in Ostdeutschland und leidet dort unter der Jagd auf ähnliche Verwandte.

Hier sehen wir die neue Bundesregierung in der Pflicht.

betont Dr. Ommo Hüppop vom Institut für Vogelforschung Wilhelmshaven, Erstautor der Roten Liste. Die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag zu einem verbesserten Schutz von Zugvögeln bekannt.

Die Rote Liste wurde von einem Fachgremium des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) erarbeitet. Sie bildet den neuen Fachstandard für die Bewertung der Gefährdung von Vogelarten bei Projekten und Planungen in Deutschland außerhalb der Brutzeit und ergänzt die Rote Liste der Brutvögel.

Hintergrund

Das Nationale Gremium Rote Liste Vögel ist ein vom Deutschen Rat für Vogelschutz eingesetztes Gremium zur Erstellung der Roten Listen der Vögel Deutschlands. Es setzt sich aus Vertretern des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV), der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW), der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G), des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA), der Arbeitsgemeinschaft der Vogelwarten (AG Vogelwarten) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zusammen.

Die Rote Liste wandernder Vogelarten wurde im Band 49/50 (2013) der "Berichte zum Vogelschutz" veröffentlicht, einer Zeitschrift, die vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) herausgegeben wird.

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