Erleichterung für Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen
Mit der Festlegung des Radius auf 100 km für den Einbau digitaler Fahrtenschreiber hat die EU-Kommission Kompromissbereitschaft gezeigt. Die Ausweitung des Radius bedeutet für eine Vielzahl der Betriebe aus der Galabau-Branche eine erhebliche Entlastung.
Dies erklärte ELCA-Geschäftsführer Dr. Hermann Kurth. Die europäischen Landschaftsgärtner hatten sich in den Trilog-Verhandlungen von Beginn an für eine Erweiterung des Ausnahmeradius eingesetzt.
Ein wesentlicher Punkt aus Sicht der ELCA war die Ausnahme von Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen von der Tachografenpflicht. Die Neuregelung der Tachografen-Verordnung stellt sicher, dass Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen zukünftig keinen Tachografen einbauen müssen.
Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich in einem Radius von 100 km um den Betriebsstandort bewegt werden. Sie müssen Material, Ausrüstung und Maschinen befördern, die der Fahrer für seine Arbeit benötigt. Der Fahrer darf dabei nicht hauptberuflich als Fahrer tätig sein.
Es ist uns gelungen, die Mitglieder des Transportausschusses davon zu überzeugen, den Einbau von digitalen Fahrtenschreibern erst für LKW über 7,5 t vorzuschreiben. Eine Herabsetzung der LKW-Gewichtsgrenze hätte massive finanzielle Auswirkungen für die betroffenen Galabauer zur Folge gehabt.
Die vom EU-Parlament verabschiedete Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren ist vorgesehen, um die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Tachografenpflicht zu schaffen.
