Stärkung statt Aufweichung des Naturschutzrechts
Die Umweltminister der Europäischen Union haben sich einstimmig gegen eine Aufweichung des europäischen Naturschutzrechts positioniert. Der EU-Umweltrat beschloss am 16. Dezember in Brüssel, dass die vollständige Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien eine unverzichtbare Voraussetzung für das Erreichen der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie darstellt.
Die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie (Flora, Fauna, Habitat) haben sich laut den Ministern als wertvoll erwiesen und sind ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa. Einigkeit bestand zudem darin, dass eine verbesserte Finanzierung des Naturschutzes sowie eine stärkere Berücksichtigung von Naturschutzzielen in der Landwirtschaft notwendig sind, um Natur und Artenvielfalt zu erhalten.
Kein Änderungsbedarf bei Naturschutzrichtlinien
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth, der Deutschland beim EU-Umweltrat vertrat, betonte die Notwendigkeit, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 zu erreichen.
Die Naturschutzrichtlinien müssen stärker umgesetzt, aber nicht geändert werden. Die mit den Richtlinien geschaffene Rechtssicherheit für alle Beteiligten darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Auch die im November vorgestellten ersten Ergebnisse des sogenannten „Fitness Checks“ zeigten keinen Änderungsbedarf an den EU-Naturschutzrichtlinien auf. Bereits im Oktober hatte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks zusammen mit acht weiteren EU-Umweltministern die essentielle Bedeutung der Naturschutzrichtlinien hervorgehoben und eine Änderung des bestehenden Regelwerks abgelehnt. Dieser Position hatten sich bis zum EU-Umweltrat weitere Minister und Parlamente angeschlossen.
Die Europäische Kommission überprüft derzeit im Rahmen eines „Fitness Checks“ die Wirksamkeit der EU-Richtlinien zum Vogelschutz und zu Flora, Fauna, Habitat (FFH).
