Verbindliche Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen
Der EU-Umweltrat hat in Luxemburg die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) final verabschiedet. Damit setzt die Europäische Union erstmals verbindliche Vorgaben zur Verbesserung des Zustands geschädigter Ökosysteme in Kraft. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu stärken und die Leistungsfähigkeit natürlicher Lebensräume langfristig zu sichern.
Hintergrund ist der kritische Zustand vieler Ökosysteme: Mehr als 80 Prozent gelten europaweit als beeinträchtigt. Die neue Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung umzusetzen.
Verbindliche Zielmarken bis 2050
Für besonders geschädigte Lebensräume gelten klare Wiederherstellungsziele. Bis 2030 sollen mindestens 30 Prozent dieser Flächen verbessert werden, bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent. Die Maßnahmen betreffen unterschiedliche Ökosysteme – von Mooren und Wäldern bis hin zu marinen Lebensräumen und urbanem Grün.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Wiederherstellungspläne zu entwickeln. Dieser Prozess soll unter Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen erfolgen und die jeweiligen regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.
Politischer Kompromiss nach intensiven Verhandlungen
Der Beschluss folgt auf einen langwierigen politischen Abstimmungsprozess. Seit der Vorlage durch die EU-Kommission im Juni 2022 wurde das Gesetz intensiv diskutiert und mehrfach angepasst. Insbesondere im Trilogverfahren wurden zusätzliche Flexibilitäten und Ausnahmeregelungen integriert, um unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden.
Nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten im Ausschuss der ständigen Vertreter sowie der Billigung durch das Europäische Parlament im Februar 2024 konnte nun auch im Umweltrat die finale Einigung erzielt werden.
„Ich begrüße sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten heute die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen haben. Der in den Verhandlungen erzielte Kompromiss stellt eine ausgewogene Balance aller Interessen her. Der heutige Beschluss ist ein Bespiel für die Kompromissfähigkeit der europäischen Staaten und ein Beleg für die gemeinsame Verantwortung. Verantwortung, die die europäischen Staaten heute gezeigt haben, indem sie ihre Zusage, die wir dem Europaparlament gegeben haben, bestätigt haben. Und Verantwortung für die Natur in Europa und das Bewahren der Schöpfung. Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Die Vielfalt der Arten, die Leistungen der Ökosysteme: Wir wollen sie stärken und schützen, damit sie uns schützen können. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein entscheidender Schritt, um in Europa eine intakte Natur zu erhalten, sowohl an Land als auch im Meer.“
Relevanz für Planung und Umsetzung von Freiräumen
Die Verordnung umfasst auch urbane Ökosysteme und eröffnet damit neue Anforderungen und Perspektiven für den Garten- und Landschaftsbau. Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtgrün, zur Förderung der Biodiversität und zur klimaangepassten Gestaltung von Freiräumen gewinnen weiter an Bedeutung.
Mit dem Nature Restoration Law entsteht ein verbindlicher Rahmen, der ökologische Ziele stärker in Planungs- und Pflegekonzepte integriert. Gleichzeitig bietet er Potenzial für neue Projekte und langfristige Entwicklungsstrategien in der Gestaltung und Pflege von Landschaftsräumen.
