Verbände und Organisationen

EU-Öko-Verordnung: Auswirkungen auf den Gartenbau

Die Novellierung der EU-Öko-Verordnung ab 2021 bringt wichtige Änderungen für den Gartenbau. Besonders relevant sind die Regelungen zur biologischen Topfpflanzenproduktion und zum Unterglasanbau, die teils begrüßt, teils kritisch gesehen werden.

Neuerungen für die biologische Topfpflanzenproduktion

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt, dass die biologische Produktion von Küchenkräutern in Töpfen weiterhin zulässig ist. Eine ursprüngliche Forderung, wonach 80 Prozent der Erde in Topfkulturen aus der eigenen biologischen Produktionseinheit oder dem nächstgelegenen biologisch produzierenden Betrieb stammen sollte, wurde vom ZVG abgelehnt.

Dies ist für unsere Betriebe praktisch nicht umzusetzen. Wir begrüßen, dass die neuen Regelungen nun grundsätzlich Ausnahmen für die Topfpflanzenproduktion vorsehen.

Diese Aussage von ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer unterstreicht die Bedeutung der nun vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Topfpflanzenproduktion.

Herausforderungen bei der Regulierung des Unterglasanbaus

Weniger zufriedenstellend sind die Ausnahmen vom bodengebundenen Anbau im Unterglasanbau, die sich auf einige nordische Länder beschränken. Der ZVG hatte hier eine generelle Öffnung für den bodenunabhängigen Anbau in organischen Substraten gefordert. Der Verband vertritt die Auffassung, dass der Unterglasanbau in organischen Substraten als ökologisches Produktionsverfahren zugelassen werden sollte.

Der ZVG erwartet, dass im Rahmen der bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehenen Überprüfung eine EU-weit einheitliche Regelung in diesem Bereich geschaffen wird.

22.04.2018

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