Notwendigkeit und Wirksamkeit von Greening-Maßnahmen
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zur Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) vorgestellt. Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer Ökologisierung der GAP in der kommenden Finanzperiode von 2014 bis 2020, um die Biodiversitätsziele der Europäischen Union zu erreichen.
Der Verlust an biologischer Vielfalt in Agrarlandschaften sei weiterhin ungebrochen, was sich in dramatischen Bestandsrückgängen bei Feldvögeln und anderen Artengruppen zeige. Dies erklärte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel bei der Präsentation der Studie.
Die vorgeschlagenen Greening-Maßnahmen, die den Erhalt von Dauergrünland, Fruchtfolgevorgaben und sieben Prozent ökologische Vorrangflächen umfassen, können laut Studie nur dann einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten, wenn sie verbindlich an den Erhalt von Direktzahlungen geknüpft sind. Nur so sei ihre Umsetzung auch in landwirtschaftlichen Intensivregionen gewährleistet.
Wichtigstes Instrument im Rahmen des Greenings ist die verpflichtende Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF).
Die tatsächliche Wirksamkeit von ÖVF hängt von deren Ausgestaltung, räumlicher Verteilung und dem prozentualen Flächenanteil ab. Die Studie empfiehlt, auf eine pauschale Stilllegung von ÖVF zu verzichten. Stattdessen sollte ein Teil der ÖVF aktiv im Sinne der Biodiversität gemanagt oder unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien landwirtschaftlich genutzt werden, sofern dies einen mindestens gleich großen Nutzen für Natur und Umwelt generiert.
Zur Erzielung zusätzlicher positiver Effekte sollten Management- und Beratungsmaßnahmen aus dem Fonds für die ländliche Entwicklung mit einem erhöhten EU-Anteil gefördert werden.
Gerade in Intensivregionen können mit ökologischen Vorrangflächen nicht nur Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie, sondern auch der Klima- und Gewässerschutzpolitik erreicht werden.
Dies gelte auch für die Greening-Anforderung zum Erhalt des Grünlands. Für einen erfolgreichen Grünlandschutz sowie effektiven Klima-, Wasser- und Bodenschutz sei ein sofortiges Grünlandumbruchverbot unerlässlich.
Hintergrund und Förderer der Studie zur GAP-Reform
Das Forschungsprojekt „Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele“ wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Federführend waren das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (R. Oppermann, J. Gelhausen), mit Beteiligung des Leibniz-Zentrums für Agrarlandschaftsforschung Müncheberg (B. Matzdorf, M. Reutter) und der Hochschule für Forstwissenschaft Rottenburg (R. Luick, S. Stein).