Wege-, Platz- und Terrassenbau

FLL aktualisiert ZTV-Wegebau und integriert keramische Beläge

Die FLL aktualisiert die ZTV-Wegebau, um keramische Beläge zu integrieren. Ein neuer Regelwerksausschuss wird gebildet, um Expertenvorschläge zu berücksichtigen und die bewährten Bauweisen im Landschaftsbau zu aktualisieren.

Erweiterung der ZTV-Wegebau um keramische Beläge

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) hat im Oktober 2017 beschlossen, die bestehende Ausgabe der ZTV-Wegebau zu aktualisieren. Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs sollen insbesondere um das Thema „keramische Beläge“ erweitert werden.

Im Zuge dieser Aktualisierung wird gemäß der FLL-Geschäftsordnung ein neuer Regelwerksausschuss (RWA) „Wegebau“ konstituiert. Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern relevanter Fachkreise zusammen. Experten aus Theorie und Praxis haben die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Korrekturvorschläge und Anregungen zur FLL-Publikation „ZTV-Wegebau“ zu übermitteln. Detaillierte und begründete Anmerkungen können per E-Mail, Fax oder Post eingereicht werden.

Hintergrund der ZTV

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ergänzen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) im Teil C der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen. Gemäß § 8 Abs. 5 VOB/A können besondere Vereinbarungen in ZTVs festgelegt werden, sofern für bestimmte Bauleistungen vergleichbare Voraussetzungen vorliegen.

Die ZTV-Wegebau stellt die im Landschaftsbau bewährten Bauweisen dar, die von der ATV DIN 18318 abweichen und teilweise seit Jahrzehnten standardmäßig angewendet werden. Die vorherige Ausgabe von 2013 definierte für die gebundene Bauweise neue und ergänzende Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Herstellung und Ausführung von Bettungs- und Fugenstoffen, als Stand der Technik.

11.12.2017

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