Wege-, Platz- und Terrassenbau

FLL-Richtlinie für begrünbare Flächenbefestigungen wird überarbeitet

Die FLL-Richtlinie für begrünbare Flächenbefestigungen wird überarbeitet, um Unsicherheiten bei Schotterrasen, insbesondere für Feuerwehrzufahrten, zu beseitigen. Eine neue Nutzungskategorie N Fw wird eingeführt, um die Anforderungen an diese Flächen klar zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden.

Anpassungen und Neuerungen in der FLL-Richtlinie

Die FLL-Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen wird derzeit vom FLL-Regelwerksausschuss „Begrünbare Flächenbefestigungen“ überarbeitet und ergänzt. Ein wesentlicher Anlass hierfür sind geänderte Anforderungen an Schotterrasen, insbesondere für Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr sowie für Aufstell- und Bewegungsflächen.

Diese Flächen führten in der Vergangenheit oft zu Unsicherheiten und Diskussionen, da die etablierte Bauweise mit Schotterrasen nicht immer den Anforderungen der Feuerwehren entsprach. Häufig wurde dabei übersehen, dass die betreffenden Flächen nicht den definierten Vorgaben der FLL-Richtlinie von 2008 entsprachen, aber dennoch fälschlicherweise als „Schotterrasen“ bezeichnet wurden. Um solche Missverständnisse zukünftig zu vermeiden, bilden die Anforderungen an Flächen für die Feuerwehr einen Schwerpunkt der aktuellen Überarbeitung.

Die aktualisierte FLL-Richtlinie wird ergänzend zur ZTV-Wegebau und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) präzisieren, was einen Schotterrasen oder begrünbare Beläge ausmacht. Die beteiligten Experten des FLL-Regelwerksausschusses haben hierzu spezifische Aussagen erarbeitet. Schotterrasen und begrünbare Beläge eignen sich demnach primär für folgende Einsatzbereiche:

  • Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Gelegentlich genutzte Parkflächen für den PKW-Verkehr
  • Geringen LKW- und Busverkehr
  • Überfahrbare Grünstreifen von Anlieger- und Wohnstraßen

Ein Vertreter des Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehren ist in die Überarbeitung eingebunden. Mit ihm wurden die Anforderungen an Flächen für die Feuerwehr diskutiert und abgestimmt. Als Ergebnis wurde eine zusätzliche Nutzungskategorie N Fw eingeführt, die sich an der Belastungsklasse 0,3 der RStO 12 orientiert. Diese ergänzt die bereits bestehenden Nutzungskategorien N1 bis N3.

Die Nutzungskategorie N Fw definiert Flächenbefestigungen für Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen gemäß DIN 14090 oder länderspezifischen Regelungen. Diese Flächen müssen für Fahrzeuge bis 16 Tonnen Gesamtgewicht und 10 Tonnen Achslast befahrbar sein oder Lasten aus Abstützungen aufnehmen können. Parallel dazu wird die DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ ebenfalls überarbeitet. Im Rahmen dieser Neufassung wird ein wechselseitiger Verweis zwischen der DIN 14090 und der FLL-Richtlinie diskutiert, um begrünbare Flächenbefestigungen nach FLL in der DIN 14090 zu verankern.

Ein entwurfsfertiges Manuskript der überarbeiteten DIN 14090 wird voraussichtlich im Sommer 2017 erscheinen. Die Veröffentlichung des Gelbdrucks der überarbeiteten FLL-„Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ ist für das zweite Quartal 2017 geplant. Die hier aufgeführten Informationen können sich im Rahmen des Gelbdrucks noch ändern.

03.03.2017

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