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„Frankfurter Grüne Soße“ als regionale Spezialität geschützt

Die Europäische Kommission hat die „Frankfurter Grüne Soße“ als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) anerkannt. Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und weitere Verbände sehen dies als wichtigen Schritt zum Schutz regionaler Qualitätsprodukte und zur Verhinderung von Missbrauch. Die Spezialität muss sieben frische Kräuter enthalten.

EU-Anerkennung stärkt regionale Identität und Qualität

Die Europäische Kommission hat am 9. März 2016 die „Frankfurter Grüne Soße“ als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) anerkannt. Diese Entscheidung wird vom Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) als bedeutender Schritt zum Schutz regionaler Qualitätsprodukte gewertet. Sie soll Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung entgegenwirken.

Der ZVG, der Hessische Gärtnereiverband e.V. (seit dem 3. März als Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e.V. firmierend) sowie der Verein zum Schutz der Frankfurter Grünen Soße e.V. hatten sich über mehrere Jahre hinweg für die EU-weite Eintragung dieses regionalen Produkts eingesetzt.

Regionale Qualitätsprodukte sind schützenswert. Der Schutz der Marke „Frankfurter Grüne Soße“ ist nicht nur für die kräuteranbauenden Betriebe im Frankfurter Raum ein großer Erfolg, sondern auch ein wichtiges Zeichen für die Bedeutung regionaler gärtnerischer Erzeugnisse.

Jürgen Mertz, Präsident des ZVG und Vize-Präsident des Gartenbauverbandes Baden-Württemberg-Hessen

Die Spezifikation der „Frankfurter Grüne Soße“ schreibt vor, dass sie ausschließlich sieben frische Kräuter enthalten darf. Dazu gehören Petersilie, Schnittlauch, Kerbel, Pimpinelle, Sauerampfer, Kresse und Borretsch.

12.03.2016

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