Warum Interimsflächen häufiger gebraucht werden
Der Bedarf hat zwei Ursachen. Zum einen erreichen die Schulbauten der 1960er- und 1970er-Jahre das Ende ihrer technischen Lebensdauer, wodurch Brandschutz, Elektroinstallation und Gebäudehülle gleichzeitig zur Erneuerung anstehen. Zum anderen erhöht der stufenweise eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich den Flächenbedarf zusätzlich, denn Mensa, Betreuungsräume und Rückzugsbereiche kommen zum bestehenden Raumprogramm hinzu. Beides trifft vielerorts zeitgleich auf dieselben Liegenschaften.
Was modulare Gebäude im Schulbetrieb leisten
Die Raumeinheiten werden im Werk weitgehend fertiggestellt und auf der Baustelle nur noch montiert, verbunden und angeschlossen. Der Vorfertigungsgrad liegt bei rund neunzig Prozent, was die Bauzeit vor Ort auf wenige Wochen verkürzt und die Lärmbelastung für den laufenden Betrieb begrenzt. Üblich sind lichte Raumhöhen bis etwa 2,75 Meter und Aufbauten bis zu drei Geschossen, sodass sich auch beengte Grundstücke nutzen lassen.
Angebote für Schulgebäude aus Modulen gibt es sowohl zur Miete als auch zum Kauf. Für eine befristete Sanierungsphase ist die Miete meist die wirtschaftlichere Variante, weil Rückbau und Weiterverwendung beim Anbieter liegen. Adapteo etwa bietet beide Modelle an und übernimmt dabei auch die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren.
Die Größenordnung des Sanierungsbedarfs
Wie groß der Rückstand tatsächlich ist, erhebt die KfW jährlich bei den Kommunen. Nach dem KfW-Kommunalpanel entfällt auf die Schulinfrastruktur mit 68,9 Milliarden Euro der größte Einzelposten des wahrgenommenen Investitionsrückstands, der insgesamt bei 231,2 Milliarden Euro liegt. Auch bei den geplanten Investitionen stehen Schulen mit rund einem Viertel an erster Stelle.
Für die Planung von Interimslösungen bedeutet das zweierlei. Der Bedarf bleibt über Jahre bestehen, weshalb sich langfristige Rahmenverträge für Schulträger mit mehreren Standorten rechnen können. Und die Verfügbarkeit von Modulen ist begrenzt, sodass eine frühe Anfrage die Terminplanung absichert. Sinnvoll ist zudem, den Interimsstandort im Schulentwicklungsplan zu verankern, weil dieselbe Fläche bei mehreren aufeinanderfolgenden Sanierungen erneut gebraucht wird.
Innenraumklima und Akustik entscheiden über die Akzeptanz
Übergangsbauten geraten dann in die Kritik, wenn die Räume spürbar schlechter sind als das sanierte Gebäude. Drei Punkte tragen dabei den Unterschied. Die Lüftung muss den notwendigen Luftwechsel sicherstellen, weil Klassenräume mit voller Belegung sonst rasch an die Grenzwerte der Kohlendioxidkonzentration stoßen. Die Raumakustik verlangt schallabsorbierende Deckenflächen, damit die Sprachverständlichkeit auch in den hinteren Reihen ausreicht. Und der sommerliche Wärmeschutz braucht außenliegende Verschattung, weil leichte Konstruktionen sich schneller aufheizen als massive Bauten. Alle drei Anforderungen sind technisch gelöst, müssen aber ausdrücklich ausgeschrieben werden, sonst liefert der Anbieter den Mindeststandard.
Der Standort auf dem Schulgelände
Die Platzierung entscheidet über den Erfolg des Provisoriums und ist der Punkt, an dem der Garten- und Landschaftsbau früh eingebunden gehört. Zu klären sind die Zuwegung für Schwertransporte und Kran, die Tragfähigkeit vorhandener Beläge, der Abstand zu Bestandsbäumen samt deren Wurzelraum und die Frage, welche Freiflächen für Pausen und Sport erhalten bleiben müssen. Der Kronentraufbereich schützenswerter Bäume ist während der Bauphase abzusperren, weil Verdichtung durch Fahrzeuge dauerhafte Schäden verursacht. In der Praxis kollidiert die naheliegende Aufstellfläche regelmäßig mit dem Schulhof, sodass eine Zwischennutzung angrenzender Flächen geprüft werden muss.
Gründung, Entwässerung und Erschließung
Modulbauten benötigen keine durchgehende Bodenplatte. Punkt- oder Schraubfundamente reichen in der Regel aus, halten den Eingriff in den Boden gering und lassen sich rückstandsarm entfernen. Für die Entwässerung ist zu klären, ob das anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickern kann oder ob ein Anschluss an die vorhandene Kanalisation nötig wird, was gebührenrechtlich relevant ist. Hinzu kommen die Trassen für Strom, Wasser und Datenleitungen, die möglichst außerhalb der später wieder herzustellenden Flächen geführt werden sollten.
Genehmigung und Vergabe
Auch ein befristeter Bau ist genehmigungspflichtig. Maßgeblich sind die jeweilige Landesbauordnung und die Schulbaurichtlinie des Landes, die Anforderungen an Rettungswege, Brandschutz und Barrierefreiheit stellen. Für die Vergabe empfiehlt sich eine funktionale Leistungsbeschreibung, in der Raumprogramm, Nutzungsdauer und Rückbauverpflichtung festgehalten sind. Wichtige Punkte für die Ausschreibung sind:
- Mietdauer mit Verlängerungsoption, da sich Sanierungen regelmäßig verzögern
- Verantwortung für Genehmigungsunterlagen, Statik und Brandschutznachweis
- Anforderungen an Lüftung, Akustik und sommerlichen Wärmeschutz in Unterrichtsräumen
- Barrierefreier Zugang einschließlich Rampen und Wendeflächen
- Rückbau und Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen
- Reaktionszeiten bei Störungen an Heizung, Lüftung oder Sanitäranlagen
Die Kosten realistisch ansetzen
Der Mietpreis je Quadratmeter ist der sichtbare Teil der Rechnung und macht selten mehr als die Hälfte der Gesamtkosten aus. Hinzu kommen Transport und Montage, die Herstellung der Aufstellfläche, die Erschließung mit Strom, Wasser und Daten, die Genehmigungsplanung sowie am Ende Demontage und Wiederherstellung. Bei kurzen Nutzungszeiten von ein bis zwei Jahren überwiegen die einmaligen Positionen deutlich, bei längeren Laufzeiten kehrt sich das Verhältnis um. Ab etwa fünf Jahren lohnt deshalb die Prüfung, ob ein Kauf oder ein dauerhaft geplanter Modulbau günstiger ausfällt. Haushaltsrechtlich kommt hinzu, dass Miete laufender Aufwand ist, während ein Erwerb investiv gebucht wird und damit andere Förderwege eröffnet.
Rückbau und Wiederherstellung der Freiflächen
Nach dem Ende der Nutzung werden die Module demontiert und andernorts wieder eingesetzt, was den Materialaufwand gegenüber einem konventionellen Provisorium deutlich senkt. Für den Schulträger bleibt die Aufgabe, die belegten Flächen wieder nutzbar zu machen. Verdichteter Boden muss gelockert, die Vegetationstragschicht erneuert und die Entwässerung wiederhergestellt werden. Diese Leistungen gehören bereits in die ursprüngliche Ausschreibung, sonst entsteht am Ende der Maßnahme ein ungeplanter Posten.
Wie umfassend solche Sanierungen ausfallen können, zeigt das Beispiel eines Bildungscampus mit erheblichem Instandhaltungsrückstand, bei dem Wasserschäden und veraltete Elektroinstallation eine grundlegende Erneuerung erforderlich machen.
Häufig bietet sich der Anschluss an, die Freianlagen im selben Zug neu zu ordnen. Ein Beispiel dafür ist die Neugestaltung eines Schulhofs mit Betonsteinpflaster, bei der ökologische Anforderungen und Belastbarkeit zusammengeführt wurden.

