Finanzierung der Aufgaben sichern
Dass die Entscheidung, der Satzungsregelung zuzustimmen, nicht leicht falle, machten mehrere Mitglieder der Vertreterversammlung in ihren Wortbeiträgen deutlich. Letztendlich komme es aber darauf an, der Berufsgenossenschaft für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben finanzielle Mittel im ausreichenden Maße zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist nach Auffassung der Selbstverwaltung die von den Vertretern des Berufsstandes erarbeitete Lösung sehr gut geeignet.Diese sieht vor, den Berufsgenossenschaftsbeitrag einschließlich Vorschuss für das laufende Jahr zukünftig in drei Raten einzuziehen. Die Raten werden am 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres fällig.