Satzungsänderung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft beschlossen

Organisation und Verwaltung

Die Vertreterversammlungen der Sozialversicherungsträger für den Gartenbau beschlossen im Juni 2008 eine Satzungsänderung zur Erhebung des Beitragsvorschusses bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Diese Maßnahme sichert die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.

Hintergrund und Beschluss der Satzungsänderung

Die Vertreterversammlungen der Sozialversicherungsträger für den Gartenbau trafen sich im Juni 2008 zu ihren Sommersitzungen auf der Landesgartenschau in Bingen. Dort wurden aktuelle Themen der berufsständischen Sozialversicherung erörtert.

Ein zentraler Punkt der Tagesordnung war der Satzungsnachtrag zur zukünftigen Erhebung des Beitragsvorschusses bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Dieser wurde einstimmig beschlossen. Die Satzungsänderung ist eine Reaktion auf die gesetzliche Vorgabe, ab 2009 Vorschüsse auf den Berufsgenossenschaftsbeitrag des laufenden Jahres zu erheben. Die konkrete Ausgestaltung, also Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung, wurde der Selbstverwaltung überlassen. Diese hat nun die entsprechenden Modalitäten in der Satzung festgelegt.

Finanzierung der Aufgaben sichern

Die Entscheidung zur Zustimmung des Satzungsnachtrags wurde von mehreren Mitgliedern der Vertreterversammlung als schwierig empfunden. Es wurde jedoch betont, dass es darum gehe, der Berufsgenossenschaft die notwendigen finanziellen Mittel für ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Die von den Vertretern des Berufsstandes erarbeitete Lösung wird als geeignet angesehen. Sie sieht vor, den Berufsgenossenschaftsbeitrag einschließlich Vorschuss für das laufende Jahr künftig in drei Raten einzuziehen. Die Fälligkeitstermine für diese Raten sind der 15. Mai, der 15. August und der 15. November des Jahres.

Elektronische Gesundheitskarte im Fokus

Die Vertreterversammlung der Krankenkasse für den Gartenbau befasste sich ebenfalls mit bedeutenden Themen. Im Mittelpunkt stand die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die ein Lichtbild des Versicherten enthalten soll. Hierfür müssen aktuell alle Versicherten der Krankenkasse angeschrieben werden. Die Mitglieder der Vertreterversammlung informierten sich über den aktuellen Stand des Verfahrens, die weitere Datenverarbeitung und die Einsatzmöglichkeiten der eGK.

Weitere Informationen:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Weißensteinstr. 70 - 72
34131 Kassel
Deutschland

Tel.: +49 561 785-0

E-Mail:
Web:

Weitere News dieser Kategorie