Gesetzliche Grundlagen und Marktanforderungen für gebietseigene Gehölze
Ein zentraler Aspekt der Anforderungen ist die Akkreditierung der jeweiligen Zertifizierungsstelle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Unter anderem wird gefordert, dass die jeweilige Zertifizierungsstelle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert sein muss.
Dies betont Niels Sommer, der im Bund deutscher Baumschulen (BdB) für die ZgG zuständig ist. Gemäß § 40 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist die Ausbringung gebietsfremder Arten in der freien Natur untersagt. Dies bedeutet, dass Gehölzarten, die für die freie Natur bestimmt sind, nachweislich gebietseigen sein und einem der sechs definierten Vorkommensgebiete zugeordnet werden müssen.
Die Produzenten, Händler und Abnehmer gebietseigener Gehölze fordern hier ein Höchstmaß an Sicherheit, dem wir über die Zertifizierung der Baumschule durch die ZgG entsprechen.
Sommer hebt hervor, dass die ZgG durch ihre Zertifizierung diesen Sicherheitsansprüchen gerecht wird. Aktuell nehmen etwa 40 Betriebe am System der ZgG teil und erfüllen damit die Marktanforderungen.
Entwicklung und Umsetzung des Zertifizierungsschemas der ZgG
Das Zertifizierungsschema der ZgG wurde in Gremien des Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. entwickelt. Es basiert auf dem Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit herausgegeben wurde. Der BdB hat die Bund deutscher Baumschulen - Servicegesellschaft (BSG) mit der Umsetzung der Zertifizierung gebietseigener Gehölze beauftragt. Die detaillierten Mindestanforderungen sind online abrufbar.