Das BfN als zentrale Kontrollinstanz
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Nagoya-Protokoll am 1. Juli übernimmt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine neue Aufgabe: Es kontrolliert die Einhaltung der Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen in Deutschland.
Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Instrument zur Wertschätzung der biologischen Vielfalt. Es schafft wirtschaftliche Anreize für eine nachhaltige Nutzung der Natur. Kernpunkte sind, dass die Nutzung genetischer Ressourcen im Einklang mit den nationalen Gesetzen des Ursprungslandes erfolgen und die daraus resultierenden Vorteile fair geteilt werden müssen. Ziel ist es, Biopiraterie einzudämmen.
Deutschland hatte das Nagoya-Protokoll im April 2016 ratifiziert. Das BfN ist nun die zuständige Behörde für dessen Vollzug in Deutschland.
Als solche kontrolliert das BfN die deutschen Nutzerinnen und Nutzer von genetischen Ressourcen und von traditionellem Wissen, das mit genetischen Ressourcen in Verbindung steht, im Hinblick auf die Einhaltung der sogenannten Sorgfaltspflicht.
erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Aufgaben des BfN im Vollzug
Die Sorgfaltspflicht bedeutet, dass Nutzer mit der gebotenen Sorgfalt prüfen müssen, ob der Zugang zu den Ressourcen oder dem traditionellen Wissen sowie deren Nutzung legal sind. Das BfN nimmt zudem Sorgfaltserklärungen entgegen, die Nutzer in der Phase der Forschungsfinanzierung und Produktentwicklung abgeben müssen. Auch die Prüfung von Anträgen zur Registrierung von Sammlungen gehört zu den Aufgaben.
Bei Verstößen gegen die Sorgfalts-, Erklärungs- und Mitwirkungspflichten kann das BfN intervenieren und Sanktionen verhängen. Ein weiteres Anliegen des BfN ist die kontinuierliche Beratung aller Nutzer und Sammlungen in Deutschland.
Ganz besonders wichtig ist dem BfN auch eine kontinuierliche Beratung aller Nutzer und Sammlungen in Deutschland, denn nur dadurch ist eine breite Akzeptanz dieses neuen völkerrechtlichen Übereinkommens gewährleistet.
betont Prof. Jessel. Das BfN kooperiert beim Vollzug des Protokolls mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bei genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie mit dem Robert Koch-Institut (RKI) bei Humanpathogenen. Ein enger Informationsaustausch besteht zudem mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Hintergrund des Nagoya-Protokolls
Das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 tritt am 1. Juli 2016 in Deutschland in Kraft. Deutschland hatte das „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)“ am 21. April 2016 ratifiziert. Auf europäischer Ebene werden diese Verpflichtungen bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 511/2014, ergänzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 vom 13. Oktober 2015, umgesetzt.
