Grüne Oasen statt Schotterwüsten: Der Wettbewerb
Der Fotowettbewerb „Rettet den Vorgarten“ wird auch 2020 fortgesetzt. Gesucht werden die schönsten Vorgärten Nordrhein-Westfalens. Ziel der Initiative ist es, ein Zeichen gegen die zunehmende Verbreitung von Schottergärten zu setzen und für mehr Grün in den Vorgärten zu werben.
Vorgärten prägen das Erscheinungsbild eines Hauses und bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Sie können vielfältig gestaltet werden, beispielsweise mit Vogelhäusern, Insektennisthilfen, Sitzbänken oder Wasserläufen. Der Wettbewerb möchte diese Vielfalt hervorheben und dazu anregen, Vorgärten naturnah und lebendig zu gestalten.
Die Schirmherrschaft für den Wettbewerb 2020 übernimmt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Veranstaltet wird der Wettbewerb vom Verband Wohneigentum NRW e. V. in Kooperation mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. sowie dem Landesverband der Gartenbauvereine Nordrhein-Westfalen.
Steinflächen in Vorgärten werden als trist und leblos beschrieben und tragen zum Verlust von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten bei. Der Wettbewerb möchte dem entgegenwirken und die Bedeutung von grünen Vorgärten für das Wohnumfeld betonen.
Teilnahme und Preise
Teilnehmer können bis zum 31. August 2020 drei aussagekräftige Fotos ihres Vorgartens einreichen. Zu gewinnen gibt es fünf Gartengutscheine im Wert von jeweils 1000 Euro. Die Teilnahme am Wettbewerb unterstützt gleichzeitig die Initiative „Rettet den Vorgarten“.
Die Teilnahme ist für alle Eigentümer eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen möglich. Eine Jury, bestehend aus Repräsentanten der drei Verbände, wählt die Gewinner aus. Diese werden per E-Mail benachrichtigt. Für die Preisübergabe ist ein Besuch der Repräsentanten im Gewinnergarten vorgesehen.
Eckdaten zum Fotowettbewerb
- Einsendung: Drei aussagekräftige Bilder des Vorgartens als JPG-Datei (maximal 8 MB) per E-Mail an vorgarten@wohneigentum.nrw.
- Dateibezeichnung: Name_Vorname_Wohnort.
- Einsendeschluss: 31. August 2020.
Bewertungskriterien
Die Jury bewertet die eingereichten Vorgärten anhand folgender Kriterien:
- Allgemeiner und funktionaler Gesamteindruck
- Vielseitigkeit und Artenreichtum
- Standortgerechte Pflanzenverwendung

