Naturschutz

Bayern setzt auf Gentechnikfreiheit im Garten- und Landschaftsbau

Bayern bekräftigt seine Position gegen grüne Gentechnik und fordert eine gesetzliche Grundlage für Anbauverbote. Der Freistaat drängt auf eine bundesweite Regelung oder eine Länderöffnungsklausel.

Bayern fordert bundesweite Regelung für Gentechnikfreiheit

Seit 10 Jahren steht der Freistaat für einen Anbau ohne grüne Gentechnik. Unser Anspruch sind hochwertige regionale Lebensmittel und hohe Lebensqualität. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist nicht mit den empfindlichen Naturräumen und kleinteiligen Agrarstrukturen im Freistaat vereinbar. Hier ist jetzt der Bund gefordert. Auch künftig muss der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland rechtssicher untersagt werden können.

Für eine solche Untersagung ist die Umsetzung der sogenannten Opt-Out-Richtlinie der EU in deutsches Recht notwendig. Diese Richtlinie erlaubt es Mitgliedstaaten, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen auf ihrem Territorium zu beschränken oder zu verbieten. Bayern drängt darauf, dass der Bund ein deutschlandweites Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen erwirkt.

Regionale Initiativen und Länderöffnungsklausel als Alternative

Sollte der Bund keine einheitliche nationale Lösung finden, strebt Bayern eine Länderöffnungsklausel an. Diese würde es dem Freistaat ermöglichen, selbst ein Anbauverbot durchzusetzen. Bereits über 200 bayerische Gemeinden, Städte und Landkreise haben sich als „Gentechnikanbaufreie Kommune“ registriert, um ein Zeichen gegen den Anbau grüner Gentechnik zu setzen. Der Freistaat ist zudem Mitglied im Netzwerk gentechnikanbaufreier Regionen in Europa.

07.01.2019

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