Wichtige Schritte zur Stärkung des Biotopverbunds und weiterer Schutzmaßnahmen
Ein zentrales Element ist die Verbesserung der Vernetzung hochwertiger Gebiete und Flächen im Biotopverbund. Hierfür sollen drei blühende Bänder entlang von Gewässern, Straßen und Wäldern entstehen. Des Weiteren wird der Schutz ökologisch hochwertiger Lebensräume und Strukturen ausgeweitet. Dies wird durch eine verbesserte Förderung für Landwirte und ihre Biotopflächen begleitet. Die Naturschutzförderprogramme werden gesetzlich verankert und inhaltlich erweitert.
Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung der Lichtverschmutzung. Das übergeordnete Ziel ist es, den Schwund heimischer Arten weitgehend zu stoppen. Eine Vielzahl weiterer Maßnahmen soll geprüft werden. Eine Bundesratsinitiative für weniger Pestizideinsatz in Privatgärten wurde bereits beschlossen.
Praxistaugliche Umsetzung und partnerschaftlicher Ansatz
Neben den Neuerungen für den Artenschutz in Bayern schafft das Begleitgesetz der Staatsregierung ein Plus für die Praxis, indem verschiedene Regelungen des Volksbegehrens praxistauglich umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Mäh- und Walzzeitpunkten sowie zum Schutz von Streuobstwiesen.
Artenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Partnerschaftlichkeit ist der richtige Weg. Wir müssen beim Schutz der Natur die Menschen mitnehmen. Dazu braucht es gute Kommunikation und Beratung. Dies wird eine wichtige Aufgabe der Biodiversitätsberater sein. Die neuen Regelungen sind insbesondere für unsere Partner in der Landwirtschaft ein wichtiges Signal.
