Naturschutz

Glyphosat-Ausstieg: Deutschland positioniert sich in EU-Debatte

Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung über eine befristete Verlängerung der Glyphosat-Zulassung im EU-Ausschuss. Die Bundesregierung hält am nationalen Ausstieg fest und kritisiert die Verzögerungen im EU-Verfahren, betont aber die Notwendigkeit einer formal-administrativen Verlängerung.

Deutsche Haltung zur Glyphosat-Verlängerung

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einer befristeten Verlängerung der Glyphosat-Zulassung widersprochen. Deutschland enthielt sich bei dieser Abstimmung.

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die Anwendung von Glyphosat in Deutschland zu beenden. Der geplante Ausstiegstermin ist der 1. Januar 2024 und ist bereits in der aktuellen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgelegt.

Die Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung signalisiert zwei Aspekte. Zum einen soll der Europäischen Kommission bei einer formal-administrativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum nicht im Wege gestanden werden. Eine solche Verlängerung kann notwendig sein, um die fachliche Entscheidung über eine Erneuerung oder Nicht-Genehmigung im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen abzusichern.

Zum anderen sieht die Bundesregierung die Verzögerung im Verfahren kritisch. Die EU-Kommission wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt bei der Wiedergenehmigung eine maßgebliche Rolle spielen müssen.

Die Bundesregierung hält am europäischen Ziel fest, den Landwirtschaftssektor nachhaltiger, ökologischer und zukunftsfähiger zu gestalten. Angesichts des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Erschütterungen der globalen Agrar- und Ernährungssysteme ist es wichtig, alle Krisen gemeinsam zu betrachten. Ernährungssicherheit wird demnach nur durch den Erhalt der Artenvielfalt, eine intakte Umwelt und effektiven Klimaschutz erreicht.

Im Einklang mit dem European Green Deal setzt die Bundesregierung auf eine Agrarpolitik, die Klimaschutz und Biodiversität als grundlegende Voraussetzungen für eine nachhaltige Landwirtschaft anerkennt und berücksichtigt.

Hintergrund der Verzögerungen im Zulassungsverfahren

Der rechtliche Rahmen für die Pflanzenschutzmittel-Zulassung sieht bei Verfahrensverzögerungen, die nicht auf den Antragsteller zurückzuführen sind, eine formal-administrative Verlängerung durch die Europäische Kommission vor. Hierfür ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten erforderlich. Kommt diese nicht zustande, kann die Europäische Kommission eigenverantwortlich entscheiden.

Die Anwendung von Glyphosat ist derzeit bis zum 15. Dezember 2022 genehmigt. Eine fachliche Entscheidung über die weitere Genehmigung konnte aufgrund von Verfahrensverzögerungen nicht rechtzeitig getroffen werden.

Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind diese Verzögerungen auf die hohe Anzahl von Kommentaren im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu Glyphosat zurückzuführen. Die Kommentare umfassen insgesamt etwa 3000 Seiten und werden derzeit von der EFSA sowie den berichterstattenden Mitgliedstaaten Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn bearbeitet. Gegebenenfalls müssen diese Kommentare im Bewertungsbericht berücksichtigt werden.

15.10.2022

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