Hintergrund der Urteile zur Abwassergebühr
Grundsatzurteile des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (Hessen) und des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim (Baden-Württemberg) haben die Berechnung von Niederschlagswassergebühren nach dem Frischwasserverbrauch für nichtig erklärt. Die Gerichte schließen sich damit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Nordrhein-Westfalen) an.
Die Richter in Mannheim begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Frischwasserverbrauch keinen verlässlichen Rückschluss auf die Menge des Niederschlagswassers zulässt, das von einem Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Während der Frischwasserverbrauch bei Wohngebäuden von der Personenzahl und bei Gewerbebetrieben von der Produktion abhängt, wird die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers maßgeblich von der Grundstücksgröße und der Oberflächengestaltung beeinflusst. Ein direkter Zusammenhang zwischen Frischwasserbezug und Niederschlagswassermenge besteht demnach in der Regel nicht.
Die Urteile basieren auf Argumenten aus Fachbeiträgen in der Kommunalen Steuerzeitschrift, verfasst von Willi Hennebrüder vom BUND-Arbeitskreis Wasser und Rechtsanwalt Tillmanns. Für Kommunen in Hessen und Baden-Württemberg ergibt sich daraus die Notwendigkeit, umgehend eine gesplittete Abwassergebühr einzuführen.
Vorteile der gesplitteten Abwassergebühr
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr schafft finanzielle Anreize für die Entsiegelung von Flächen, die Nutzung von Regenwasser und die Versickerung vor Ort. Dies trägt zur Hochwasservorsorge bei und unterstützt den Erhalt von Feuchtlebensräumen. Durch Versickerung und Entsiegelung können zudem Kosten für den Bau von Kanälen und Regenrückhaltebecken reduziert werden. Die gesplittete Abwassergebühr fördert die Gebührengerechtigkeit, indem sie sicherstellt, dass der Verursacher die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung trägt.
Finanziell entlastet werden Familien mit Kindern. Bau- und Supermärkte werden motiviert, ihre versiegelten Flächen zu reduzieren, beispielsweise durch Dachbegrünung.
Empfehlungen für Kommunen
Der BUND gibt folgende Empfehlungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr:
- Es sollte ein Gesamtkonzept zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung erstellt werden, das die Reaktivierung von Rigolen und die Anlage von Hecken in land- und forstwirtschaftlichen Flächen umfasst. Dies kann Hochwassergefahren und volkswirtschaftliche Schäden mindern, insbesondere angesichts zunehmender Starkregenereignisse durch den Klimawandel.
- Bei zukünftigen Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung ist die ökologische Alternative grundsätzlich zu prüfen. Projekte wie in Tündern/Hameln zeigen, dass durch ökologische Alternativen zu Kanalbaumaßnahmen erhebliche Kosten eingespart werden können.
- Ein ökologisches Regenwasserbewirtschaftungskonzept erfordert ein umfassendes Beratungsangebot zu Regenwassernutzung, Entsiegelung und Versickerung vor Ort. Dieses Angebot sollte für Privatpersonen und Unternehmen auch die Möglichkeiten der Dachbegrünung einschließen.
- Für die Erfassung der versiegelten Flächen mit Kanalanschluss empfiehlt das OVG Münster die kostengünstige Methode der Selbstveranlagung.
- Um finanzielle Anreize für den sorgsamen Umgang mit Trink- und Niederschlagswasser zu erhalten, sollten bei den Abwassergebühren keine Grundgebühren eingeführt werden. Bei den Niederschlagswassergebühren hat sich eine Staffelung je 10 Quadratmeter versiegelter Fläche bewährt.
Fachbeiträge zum Thema
Zur weiteren Information wird auf folgende Fachbeiträge verwiesen:
- Willi Hennebrüder: Ist die gesplittete Abwassergebühr notwendig? – Eine ökonomische, ökologische und rechtliche Bewertung –, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg.52, Heft 1/2003 S. 5 – 12;
- Heinz Tillmanns: Ist die gesplittete Abwassergebühr notwendig? – Eine ökonomische, ökologische und rechtliche Bewertung. –, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg. 52, Heft 2/2003 S. 26 – 31;
- Willi Hennebrüder: Die bundesweite Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist zwingend notwendig, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg. 56, Heft 10/2007 S. 184 ff.
Diese Fachbeiträge und die Grundsatzurteile sind auf den Internetseiten des BUND Lemgo als Download verfügbar.