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Harmonisierung im Pflanzenschutz: Fortschritte und Herausforderungen

Zwei Jahre nach der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes hat die Bundesregierung einen Bericht zur Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung vorgelegt. Der ZVG begrüßt die Bemühungen, mahnt jedoch konstruktive Ergebnisse an, da der Gartenbau auf zonale Zulassung angewiesen ist.

Bericht zur Pflanzenschutzmittelzulassung: Analyse und Kritik

Zwei Jahre nach der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes hat die Bundesregierung auf Ersuchen des Deutschen Bundestages einen Bericht zum Stand der Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung vorgelegt. Die Behandlung dieses Berichts im Bundestag steht noch aus.

Der Bericht beleuchtet die Bemühungen, insbesondere von deutscher Seite auf europäischer Ebene, um die Verfahren zu beschleunigen. Der Präsident des Zentralverbands Gartenbau (ZVG), Jürgen Mertz, begrüßt diese Aktivitäten, mahnt jedoch gleichzeitig konstruktive Ergebnisse an. Er betont, dass der Gartenbau, insbesondere im Bereich der sogenannten kleinen Kulturen, auf die zonale Zulassung und die gegenseitige Anerkennung angewiesen ist.

Herausforderungen bei der Harmonisierung

Mertz weist darauf hin, dass der Bericht auch verdeutlicht, dass die angestrebte Harmonisierung auf europäischer Ebene noch nicht erreicht ist. Es fehlen weiterhin einheitliche Bewertungsgrundsätze, was dazu führt, dass Zulassungen immer noch an nationale Gegebenheiten angepasst und neu bewertet werden müssen. In diesem Zusammenhang wird auch das hohe Schutzniveau in Deutschland hervorgehoben.

Allerdings mache der Bericht auch deutlich, so Mertz, dass die gewollte Harmonisierung auf europäischer Ebene noch in weiter Ferne ist. Noch gibt es keine einheitlichen Bewertungsgrundsätze, so dass immer noch für die nationalen Gegebenheiten neu bewertet werden muss. Hier wird auch das besonders hohe Schutzniveau in Deutschland betont.

Die Frage stellt sich, ob dies die Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der einzelnen Zonen untergräbt und Wettbewerbsnachteile in Kauf nimmt. Besonders bedauerlich ist, dass die gesetzlich verankerte Frist von 120 Tagen für eine Zulassung oft nicht eingehalten werden kann. Eine unverzügliche Harmonisierung der Risikobewertung wird daher weiterhin gefordert.

Zulassungsverfahren und Zukunftsaussichten

Das Zulassungsrecht ist seit 2009 veröffentlicht und seit 2011 in Kraft. Dennoch liegt die Quote der zugelassenen Anträge unter 10 Prozent, was knapp drei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung 1107/2009 als unzureichend erachtet wird. Es wird befürchtet, dass ohne eine deutliche Personalaufstockung und die Anerkennung der Bewertungen anderer Mitgliedstaaten die bestehenden Probleme auch zukünftig bestehen bleiben.

23.05.2014

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