Grundstückspflege, Spezielle Arbeitsgebiete, Winterdienst

Haftungsrisiken in Herbst und Winter: Prävention für Haus- und Grundstückseigentümer

Der Übergang in die kältere Jahreszeit bringt für Haus- und Grundstückseigentümer spezifische Herausforderungen mit sich. Dunklere Tage, wechselhaftes Wetter und sinkende Temperaturen erfordern frühzeitige Beachtung gesetzlicher Anforderungen und potenzieller Haftungsrisiken.

Laubbeseitigung als Teil der Verkehrssicherungspflicht

Herabfallendes Laub kann bei feuchter Witterung schnell zu einer Rutschgefahr werden. Zudem kann es Regenrinnen und andere Gebäudeeinrichtungen beeinträchtigen. Die fachgerechte Beseitigung der Laubmassen ist daher essenziell. Diese Maßnahmen sind Teil der Verkehrssicherungspflicht, die sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ableitet.

Professionelle Dienstleister unterstützen bei der Beseitigung von Rutschgefahren auf Wegen, Straßen und Plätzen. Sie übernehmen das Kehren des Laubs und dessen fachgerechte Entsorgung. Holger Eickholz, Geschäftsführer der NIEDERBERGER Gruppe, betont die Notwendigkeit einer korrekten Entsorgung:

Es ist nicht einfach damit getan, das Laub auf den Kompost zu befördern oder mit dem Hausmüll zu entsorgen. Gerade durch Schädlinge befallenes Laub gilt es in die Großkompostierungsanlagen der zuständigen Abfallentsorgung zu verbringen.

Neben der Laubbeseitigung ist auch die Vorbereitung von Grünflächen auf den Winter wichtig. Eine ausgewogene Nährstoffversorgung, beispielsweise durch spezielle Herbstdünger mit erhöhtem Kaliumgehalt, kann Rasenpflanzen widerstandsfähiger gegen Temperaturschwankungen machen.

Winterdienst: Kommunale Regelungen und frühzeitige Planung

Nach dem Herbst folgt der Winter mit Eis, Schnee und Glätte, was weitere Haftungsrisiken für Eigentümer birgt. Auch hier greift die Verkehrssicherungspflicht. Zusätzlich können kommunale Sonderregelungen, wie sie beispielsweise in Städten wie Berlin existieren, spezifische Anforderungen an die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen stellen.

Für die Einhaltung dieser Pflichten und zur Begrenzung von Haftungsrisiken sind professionelle Dienstleister eine Option. Sie verfügen über das notwendige Gerät und Streugut. Holger Eickholz weist darauf hin, dass die Planung für den Winterdienst bereits im Herbst beginnt:

Dabei sollten sich Haus- und Grundstückseigentümer nun sputen. Bei vielen professionellen Dienstleistern in diesem Bereich ist die Planung gerade im Hinblick auf die kalte Jahreszeit bereits so gut wie abgeschlossen. Wer demnach noch nicht für seinen Winterdienst Sorge getragen hat, muss sich ranhalten, damit er letztendlich nicht ohne da steht.

Geschultes Personal achtet zudem auf weitere potenzielle Gefahrenquellen, wie beispielsweise Dachlawinen.

18.09.2013

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

NIEDERBERGER Gruppe Verwaltungs-GmbH

Brohler Str. 13
50968Köln
Deutschland

Tel.:+49 (0)221/292174-0
Fax:+49 (0)221/292174-50

E-Mail:
Web: 

Zurück