Netzwerkerweiterung für Fachkundige Personen Hochvolt
Das Netzwerk der Schulungsstätten für die Ausbildung zur Fachkundigen Person Hochvolt wurde erweitert. Die Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH in Ahaus hat nach erfolgreicher Prüfung durch den LandBauTechnik Bundesverband e.V. (LBT) die Auditierung als Hochvolt-Schulungsstätte erhalten.
Der LandBauTechnik Bundesverband e.V. hat eine bundesweit standardisierte Fortbildung für Hochvolt-Technik an Land- und Baumaschinen sowie ähnlichen Fahrzeugen entwickelt. Diese Fortbildung soll die Sicherheit bei Arbeiten an hochelektrischen Maschinen gewährleisten. Die Technik und die Gefährdungsbeurteilung in der LandBauTechnik unterscheiden sich von anderen Branchen.
„Wir freuen uns sehr, dass die BBS Westmünsterland in Ahaus nun auch zu den Schulungsstätten gehört, die zur Fachkundigen Person Hochvolt ausbildet. Dies ist ein maßgeblicher Teil der Unfallverhütung“, erläutert Franz-Josef Borgmann, Ehrenpräsident des LBT.
„Die Elektrifizierung der Branche schreitet voran und auch wir können unseren Beitrag dazu leisten“, merkt Jörg Olthues, Geschäftsführer der Berufsbildungsstätte an, „wir freuen uns, dass das Auditierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist. Jetzt können wir auch in Zukunft am Puls der Zeit ausbilden und die neuen Wege mitgehen.“
Notwendigkeit der Qualifizierung und Hintergründe
Servicewerkstätten, die mit Hochvolt-Fahrzeugen arbeiten, benötigen gemäß der Richtlinie DGUV Information 209-093 eine Fachkundige Person Hochvolt. Der Lehrgang des LBT ist darauf zugeschnitten.
„Der Lehrgang des LBT ist darauf perfekt zugeschnitten, daher war es uns sehr wichtig, uns als Schulungsstätte auditieren zu lassen“, begründet Andre Hövelbrinks, Ausbilder für Land- und Baumaschinen-Technik und Koordinator der Überbetrieblichen Ausbildung in der BBS, die Entscheidung.
Unternehmer, die in ihren Werkstätten oder anderweitig mit diesen Systemen arbeiten, sind zur Gewährleistung der Unfallverhütung verpflichtet. Dazu gehören die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen an Mitarbeitende sowie die Abgrenzung von Aufgaben- und Kompetenzbereichen.
„Hierzu zählen die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen an Mitarbeitende, als auch die Abgrenzung von Aufgaben- und Kompetenzbereichen, was an Fachkundige Personen Hochvolt übertragen werden kann“, ergänzt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LBT.
Mitarbeiter in Werkstätten müssen zusätzlich durch Schulungen der Hersteller für die jeweiligen Fahrzeuge und Maschinen qualifiziert werden, um Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an den HV-Systemen als autorisierter Servicepartner durchführen zu dürfen.
Der erste Kurs der Berufsbildungsstätte Westmünsterland ist für den Zeitraum vom 25. bis 29. September geplant.
