Branchenverbände

ZVG kritisiert Investitionszwang im Energieeffizienzgesetz

Der ZVG lehnt verpflichtende Investitionen durch Energieaudits für viele Unternehmen ab. Dies würde kleine und mittelständische Gartenbaubetriebe mit erheblichen Verpflichtungen und Bürokratie belasten, was dem Ziel der Umstellung auf erneuerbare Energien entgegensteht.

ZVG warnt vor Belastung für Gartenbaubetriebe

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) unterstützt grundsätzlich die Bemühungen zur Steigerung der Energieeffizienz, lehnt jedoch verpflichtende Investitionen durch Energieaudits für zahlreiche Unternehmen ab. Dies äußerte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer anlässlich der ersten Lesung des Energieeffizienzgesetzes im Deutschen Bundestag am 25. Mai 2023.

„Wir stützen die Anstrengungen für die Verbesserung der Energieeffizienz, lehnen aber dirigistische Vorgaben zu Investitionen über verpflichtende Energieaudits für viele Unternehmen nachdrücklich ab.“

Nach Ansicht des ZVG würden die vorgeschlagenen Regelungen kleine und mittelständische Gartenbaubetriebe mit erheblichen Verpflichtungen, unerreichbaren Zielvorgaben und massiver Bürokratie belasten. Dies stünde dem Ziel der Umstellung auf erneuerbare Energien entgegen. Anstatt in zukunftsfähige Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren, könnten viele Betriebe zur Aufgabe gezwungen werden.

Der ZVG sieht in der Umsetzung dieses Vorschlags eine Förderung des Strukturwandels, die zum Verlust von Familienbetrieben führen könnte. Auch die ordnungsrechtlich verpflichtende Umsetzung von Effizienzmaßnahmen wird vom Verband abgelehnt.

Dies stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. In Extremfällen könnten erhebliche unternehmerische Einschränkungen für einzelne Betriebe entstehen, da Finanzmittel zwingend für Effizienzmaßnahmen allokiert werden müssten.

Hintergrund der Debatte

Der Bundestag beriet am 25. Mai 2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872). Nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

26.05.2023

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