Naturschutz

Sofortmaßnahmen verbessern Hochwassersicherheit in Freilassing

Die Bayerische Staatsregierung priorisiert den Hochwasserschutz, und in Freilassing werden nun Sofortmaßnahmen ergriffen. Durch die Entnahme von Sand und Kies aus der Saalach sowie eine geplante Ufererhöhung soll die Hochwassersicherheit kurzfristig verbessert werden, während ein umfassendes Konzept in Planung ist.

Dringende Schritte für den Hochwasserschutz in Freilassing

Der Hochwasserschutz stellt eine zentrale Zukunftsaufgabe dar und genießt hohe Priorität bei der Bayerischen Staatsregierung. Dies unterstreicht die Bedeutung der anstehenden Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz in Freilassing.

"Wir gehen den Hochwasserschutz zum Schutz der Bevölkerung in allen Teilen Bayern entschlossen an. Nach dem schweren Hochwasser im Juni 2013 wurde für Freilassing umgehend reagiert und mit der Planung eines umfassenden Hochwasserschutzkonzepts begonnen.

Um den Hochwasserschutz schnellstmöglich zu verbessern, werden im Frühjahr in zwei Stufen zudem kurzfristig wirksame Maßnahmen durchgeführt."

In einem ersten Schritt erfolgt in den kommenden Wochen die Entnahme von Sand und Kies aus der Saalach. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sohle des Flusses einzutiefen und somit den Wasserspiegel bei Hochwasser zu senken.

Als zweiter Schritt ist ab dem Jahr 2015 auf bayerischer Seite eine Ufererhöhung entlang der Saalach geplant. Diese ergänzende Maßnahme soll die Sicherheit vor Hochwasser spürbar verbessern. Die Ufererhöhung wird zunächst befristet errichtet, bis das umfassende Hochwasserschutz-Gesamtkonzept für Freilassing umgesetzt ist.

Das Gesamtprojekt wird gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Salzburg AG und der Bundeswasserbauverwaltung in Salzburg getragen und finanziert. Die Planungen für ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept für Freilassing schreiten zügig voran. Nach ersten Vorprüfungen werden derzeit die möglichen Varianten fachlich untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2014 vorliegen.

14.02.2014

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