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IG BAU fordert Mehrwertsteuersenkung für sozialen Wohnungsbau

Die IG BAU schlägt vor, den Mehrwertsteuersatz für den sozialen Wohnungsbau auf 7 Prozent und später auf null Prozent zu senken. Diese Maßnahme soll den Neubau von Sozialwohnungen ankurbeln und die Wohnungen dauerhaft als solche sichern.

Impulse für den sozialen Wohnungsbau

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert einen deutlichen Impuls für den Neubau von Sozialwohnungen. Dazu schlägt die Gewerkschaft vor, den Mehrwertsteuersatz für den sozialen Wohnungsbau auf zunächst 7 Prozent und anschließend auf null Prozent zu senken. Diese Maßnahme soll an die Bedingung gekoppelt sein, dass die so geförderten Wohnungen dauerhaft als Sozialwohnungen erhalten bleiben.

IG BAU-Chef Robert Feiger appelliert an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die Einführung des reduzierten Steuersatzes zügig umzusetzen. Gleichzeitig müsse die Bundesregierung auf EU-Ebene die Voraussetzungen für eine Null-Prozent-Mehrwertsteuer im sozialen Wohnungsbau schaffen. Andernfalls sei das Ziel der Bundesregierung, jährlich 100.000 Sozialwohnungen neu zu bauen, gefährdet.

Der Sozialwohnungsbau steckt aktuell in einem Dilemma: Die Baumaterialpreise steigen enorm. Gleichzeitig nimmt die Zuwanderung deutlich zu – nicht zuletzt auch durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Wer jetzt nach Deutschland komme, sei in der Regel auf bezahlbare Wohnungen, vor allem aber auch auf Sozialwohnungen angewiesen. Genau die seien aber bereits jetzt „absolute Mangelware“. Das soziale Drama auf dem Wohnungsmarkt wird sich in diesem Jahr ganz sicher weiter verschärfen. Deshalb ist es dringend notwendig, genau jetzt gegenzusteuern. Der soziale Wohnungsbau braucht einen Push.

Feiger verweist auf eine Prognose des Pestel-Instituts (Hannover), die im Auftrag der IG BAU erstellt wurde. Demnach wird für das Jahr 2022 eine Netto-Zuwanderung von weit über 500.000 Menschen nach Deutschland erwartet, bedingt durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Bereits im Jahr 2021 sei die Netto-Zuwanderung mit 316.500 Personen deutlich gestiegen. Angesichts dieser Entwicklung fordert Feiger Bund und Länder auf, einer neuen Welle der sozialen Wohnungsnot entgegenzuwirken.

Kostenreduktion durch Steuervorteile

Eine Umsatzsteuerbefreiung oder eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent würde die Neubaukosten für Sozialmietwohnungen spürbar senken. Laut Berechnungen des Pestel-Instituts für die IG BAU würde eine Null-Prozent-Mehrwertsteuer den Neubau um 16 Prozent günstiger machen, eine 7-prozentige Reduzierung um 10 Prozent.

Für eine durchschnittliche Sozialwohnung von 60 Quadratmetern Wohnfläche würde eine Mehrwertsteuerbefreiung eine Reduzierung der reinen Baukosten um 33.000 Euro bedeuten. Bei einem Satz von 7 Prozent wären es rund 20.000 Euro. Beim Umbau von Büros zu Sozialwohnungen könnten die Kosten um etwa 13.000 Euro (bei reduzierter Mehrwertsteuer: 8.000 Euro) pro Wohnung gesenkt werden.

Feiger sieht in der Null-Prozent-Umsatzsteuer und einem reduzierten Mehrwertsteuersatz eine staatliche Antwort auf steigende Materialpreise. Er warnt jedoch vor „Mitnahmeeffekten“ und einem „unkontrollierten Drehen an der Gewinn-Preis-Spirale“. Der Staat müsse Investoren und Baufirmen genau kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Steuervorteile nicht zu übermäßigen Gewinnen führen.

Entscheidend sei, dass der Staat für seinen Steuerverzicht eine soziale Gegenleistung erhalte. Feiger fordert, dass mit Steuervorteil gebaute Wohnungen eine dauerhafte Sozialbindung erhalten: „Wichtig ist, dass mit Steuervorteil gebaute Wohnungen eine dauerhafte Sozialbindung bekommen. Es muss dabei das Prinzip gelten: einmal Sozialwohnung – immer Sozialwohnung.“ Dies müsse rechtlich sauber geregelt werden.

Potenziale im Gebäudebestand nutzen

Der IG BAU-Chef fordert Bund und Länder zudem auf, den Umbau vorhandener Gebäude zu vereinfachen. Er betont, dass nicht jede Sozialwohnung neu gebaut werden müsse, da der Gebäudebestand ein erhebliches Potenzial für die Schaffung preisgünstiger Sozialmietwohnungen biete. Hierzu zählen die Dachaufstockung von Wohn- und Geschäftshäusern, On-Top-Etagen auf Parkhäusern sowie die Umwandlung von Büros, die durch die Zunahme von Homeoffice-Arbeit nicht mehr benötigt werden.

Der Staat müsse schnell „schlanke Regeln für den Wohnungsumbau“ schaffen und dabei den sozialen Wohnungsbau priorisieren. Darüber hinaus sei eine effektivere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im sozialen Wohnungsbau erforderlich. Die Länder müssten die vom Bund bereitgestellten Fördermittel für den sozialen und klimagerechten Wohnungsbau mit eigenen Programmen und Geldern flankieren.

Ein Spielen auf Zeit können wir uns nicht erlauben. Wichtig ist, dass die Länder jetzt zügig mitziehen. Sie dürfen die 100.000er-Marke der Bundesregierung bei den Sozialwohnungen nicht blockieren. Der soziale Wohnungsbau darf weder am finanziellen Unvermögen noch am politischen Unwillen der Bundesländer scheitern.

Feiger weist darauf hin, dass fehlender sozialer Wohnraum nicht nur die Menschen mit geringem Einkommen betrifft, die dringend eine Wohnung mit einer Kaltmiete von höchstens 6,50 Euro pro Quadratmeter benötigen, sondern auch die Kommunen. Diese müssten bereits hohe Kosten für die Unterbringung dieser Personengruppe tragen. Hinzu kämen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, für die ebenfalls dringend Wohnraum benötigt werde, auch dauerhaft.

24.04.2022

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