Wichtige Fristen für die Pflanzenschutz-Fortbildung
Für viele Inhaber der Sachkunde Pflanzenschutz wird die Fortbildung zum Jahresende wieder relevant.
Für Tausende von Inhabern der Sachkunde Pflanzenschutz steht spätestens zum Jahresende die Pflicht zur Fortbildung an. Jeder Sachkundige muss sich spätestens nach drei Jahren erneut fortbilden.
Der Stichtag ist der 31. Dezember 2018. Für zahlreiche Alt-Sachkundige endet zu diesem Zeitpunkt die Gültigkeit ihrer Pflanzenschutz-Fortbildung. Wer diese Frist versäumt, darf danach keine Pflanzenschutzmittel mehr anwenden, damit handeln oder dazu beraten. Auskunft über den Gültigkeitszeitraum gibt der individuelle Sachkunde-Ausweis im Scheckkartenformat.
Spezifische Online-Kurse für Gartenbau und Handel
Für die Pflanzenschutz-Fortbildung von Gärtnern hat die Landakademie ein maßgeschneidertes Online-Angebot entwickelt. Ergänzend sind Fortbildungen für den Garten- und Landschaftsbau sowie den Handel hinzugekommen. Sachkundige können nun spezielle Inhalte für ihr Fachgebiet nutzen, anstatt die übergreifende Fortbildung für die Landwirtschaft zu absolvieren. Mehr als 20.000 Sachkundige haben den Online-Kurs zur Sachkunde Pflanzenschutz bei der Landakademie bereits abgeschlossen.
Die ortsunabhängigen Kurse dauern rund vier Stunden und sind nutzerfreundlich gestaltet. Eine Unterbrechung und ein späterer Wiedereinstieg sind jederzeit möglich. Die Teilnahmebescheinigung ist bundesweit gültig.
