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Keine Erweiterung der EU-Liste invasiver Arten im Jahr 2018

Die EU-Kommission und Mitgliedstaaten haben beschlossen, 2018 keine neuen Arten in die Unionsliste invasiver Arten aufzunehmen. Der ZVG begrüßt diese Entscheidung, da sie eine Konzentration auf die Umsetzung der Verordnung ermöglicht.

Hintergrund und positive Bewertung der Entscheidung

ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer bewertet die Entscheidung der EU-Kommission positiv.

Zu schnell und zu intransparent waren in den letzten Jahren Arten auf die Liste gesetzt worden, entgegen aller Warnungen auch aus der Gartenbaubranche. Dies hat das Beispiel Pennisetum setaceum eindrücklich gezeigt. Dass nun gemeinsam mit den Akteuren aus den betroffenen Wirtschaftszweigen an der Umsetzung der Verordnung gearbeitet werden soll, ist ein wichtiger Schritt.

Bereits am 5. Dezember 2017 wurde dieses Vorgehen in einer Ausschusssitzung zu invasiven Arten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission diskutiert.

Ausblick auf 2019 und Entwicklung neuer Kriterien

Der Beschluss der EU-Kommission sieht vor, dass das wissenschaftliche Forum zu invasiven Arten auch im Jahr 2018 weiterhin an Risikobewertungen für neue Arten arbeiten wird. Über Neulistungen wird der Ausschuss der Mitgliedstaaten zu invasiven Arten im Jahr 2019 entscheiden. Aktuell werden Regelungen zur Festlegung unionsweiter Kriterien für Risikobewertungen invasiver Arten erarbeitet.

Im vergangenen Jahr rief die EU-Kommission Interessensvertreter zur Stellungnahme auf. Der ZVG hatte in seiner Konsultationsantwort kritisiert, dass der damalige Entwurf sozioökonomische Aspekte nicht berücksichtigte. Nach Auffassung des ZVG müssen wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile von Arten gleichwertig gegen mögliche Nachteile abgewogen werden.

Die Risikobewertungen sollten neben den potenziellen Auswirkungen einer Art auf eine biogeografische Region auch die Auswirkungen auf das gesamte Gebiet der Union in Relation betrachten. Dies impliziert, dass bei Unterschreitung einer bestimmten Flächengröße keine unionsweite Listung vorgenommen werden kann.

06.01.2018

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