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Japankäfer in Süddeutschland: Maßnahmen zur Eindämmung

Der Japankäfer breitet sich in Süddeutschland aus und stellt eine Gefahr für Pflanzen dar. Erste Funde in Freiburg erfordern schnelle Maßnahmen. Die EU stuft ihn als prioritären Quarantäneschädling ein, dessen Ausbreitung verhindert werden muss.

Hintergrund und erste Maßnahmen gegen den Japankäfer

Der Japankäfer (Popillia japonica), ursprünglich aus Ostasien stammend, wurde 2014 erstmals in der Lombardei entdeckt. Seitdem gab es vereinzelte Meldungen über sein Auftreten in Süd- und Mitteleuropa, darunter 2017 im Tessin, später im Wallis und bei Basel. Ein aktueller Fund mehrerer Japankäfer im Juli 2025 nahe des Freiburger Güterbahnhofs hat in Baden-Württemberg und darüber hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt.

Bislang tritt der Käfer nur vereinzelt auf. Die EU stuft ihn seit 2019 als „prioritären Unionsquarantäneschädling“ ein, dessen Ausbreitung verhindert werden muss. Erfahrungen aus den USA, wo der Japankäfer bereits 1916 in Kalifornien auftrat, zeigen, dass durch Verschleppung entstandene Kleinstpopulationen konsequent eingedämmt werden können.

Schadpotenzial und Präventionsstrategien

Der Japankäfer stellt keine Gefahr für Menschen oder Tiere dar, kann jedoch erhebliche Schäden an Pflanzen verursachen. Betroffen sind unter anderem der Obst- und Weinbau, die Landwirtschaft sowie Zierpflanzen. Die Larven schädigen primär Wurzeln in Wiesen- und Rasenflächen. Ausgewachsene Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte von über 400 Pflanzenarten, darunter Apfelbäume, Weinreben, Kirschlorbeer und Alleebäume. Somit sind auch Schäden in Parks und öffentlichen Grünflächen möglich. Entscheidend ist, bei den ersten Anzeichen des Käfers umgehend Maßnahmen zu ergreifen.

Im aktuellen Fall hat das Regierungspräsidium Freiburg am 31. Juli 2025 eine Allgemeinverfügung für klar definierte, engmaschig überwachte Gebiete erlassen. Für die sogenannte Befallszone, den unmittelbaren Bereich um das Auftreten des Käfers, und eine umgebende Pufferzone gibt es spezifische Vorgaben zum Umgang mit Pflanzenmaterial und Boden.

Die Verhinderung der Ausbreitung gelingt umso schneller und erfolgreicher, je früher auftretende Käfer erkannt werden. Hier ist eine enge Zusammenarbeit von Profis aus Gartenbau und Landwirtschaft, Behörden und nicht zuletzt die Mithilfe aus der Bevölkerung entscheidend.

Dies betont Martin Joos, Vorsitzender des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. (VGL BW). Ein wesentlicher Faktor für die Ausbreitung ist die Verschleppung durch den Menschen, beispielsweise als blinder Passagier bei Warentransporten oder im Gepäck von Reisenden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie forstliche und gartenbauliche Fachverbände warnen daher vor der Mitnahme pflanzlicher Urlaubssouvenirs.

Campingausrüstung, Koffer, Fahrzeuge und Kleidung sollten vor der Heimreise gründlich kontrolliert werden, um die unbewusste Einschleppung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen wie dem Japankäfer zu verhindern, die in unseren Breiten keine natürlichen Feinde haben. Bei Pflanzenimporten durch Baumschulen oder Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus kontrollieren die zuständigen Behörden die Schädlingsfreiheit. Nach Bekanntwerden der Funde in Süddeutschland haben sich die Fachverbände ausgetauscht und ihre Mitgliedsunternehmen informiert. Es wird auf professionelle Zusammenarbeit und Informationsaustausch gesetzt.

Merkmale des Japankäfers und Meldehinweise

Der Japankäfer ist kaum größer als eine Kaffeebohne und besitzt einen goldgrünen Halsschild. Er unterscheidet sich von heimischen Arten wie dem Gartenlaub- oder Rosenkäfer durch kleine, weiße Haarbüschel: fünf an jeder Seite und zwei am Ende des Hinterleibs.

Es bleibt wichtig, hier aufmerksam zu sein, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Funde gemeldet werden, mit jedem Tag kleiner wird. Die Hauptflugzeit der Käfer ist in Italien von Ende Mai bis August, mit einem Höhepunkt im Juli. Im September geht die Population auf Grund der Witterung ohnehin zurück.

Joos empfiehlt Gartenbesitzern, im Zweifelsfall Kontakt mit dem Gartenamt in Städten und Gemeinden oder einem Fachunternehmen des Garten- und Landschaftsbaus aufzunehmen.

21.08.2025

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V.

Filderstr. 109 / 111
70771Leinfelden-Echterdingen
Deutschland

Tel.:+49 711 97566-0
Fax:+49 711 97566-20

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