Organisation und Verwaltung

Konfliktlösung im Bauwesen: Schlichtung als Alternative zu Gerichtsverfahren

Lieferengpässe und Preissteigerungen führen zu vermehrten Konflikten auf Baustellen. Außergerichtliche Streitbeilegung, wie die Schlichtung, bietet eine effiziente Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren, spart Zeit und Kosten und fördert eine schnelle Einigung.

Effiziente Konfliktbeilegung durch außergerichtliche Verfahren

Die aktuelle Situation auf Baustellen ist von Lieferengpässen und Preissteigerungen bei Baustoffen geprägt. Dies führt vermehrt zu Konflikten, die oft vor staatlichen Gerichten enden. Eine Alternative bieten Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, die Zeit, Kosten und Aufwand reduzieren können.

Dr. Ulrich Böttger, Rechtsanwalt der Arbeitsgemeinschaft Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein, ist Mitautor der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau). Dieses Regelwerk bietet verschiedene Methoden zur Konfliktlösung, darunter Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsverfahren.

Für die Beteiligten ist das zumeist reine Ressourcenverschwendung.

Baukonflikte sind oft komplex, da nicht nur Kläger und Beklagter, sondern auch weitere Parteien wie Subunternehmer involviert sein können. Diese Mehrparteienverhältnisse machen eine Klärung vor staatlichen Gerichten langwierig.

Bauprozesse dauern meist sehr lange, drei bis vier Jahre sind keine Seltenheit. Das ist bei laufenden Bauvorhaben verheerend.

Oftmals enden diese Prozesse durch die Erschöpfung der Parteien in einem Vergleich. Eine Schlichtung kann hier einen effizienteren Weg darstellen.

Die Schlichtung als effektives Verfahren

Die Schlichtung ist ein geeignetes Verfahren zur Beilegung von Baustreitigkeiten. Ziel ist eine Einigung der Konfliktparteien unter Moderation einer Schlichtungsperson. Diese Person fördert die Kommunikation und hilft den Parteien, die Perspektive der Gegenseite zu verstehen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.

Nach Einleitung des Verfahrens trägt die Schlichtungsperson aktiv zur Sachverhaltsermittlung bei. Dies kann Baustellenbesuche oder die Konsultation von Sachverständigen umfassen. Bei aktuellen Preisentwicklungen von Baustoffen würde beispielsweise die Preisentwicklung seit Vertragsschluss geprüft. Bei Mängeln oder Nachträgen erfolgt eine Begutachtung vor Ort.

Der Aufwand der Sachverhaltsermittlung kann flexibel dem Volumen des Streitthemas angepasst werden. So entsteht eine sachliche Grundlage für das weitere Vorgehen.

Die gemeinsame Schlichtungsverhandlung kann direkt auf der Baustelle stattfinden. Dabei identifizieren die Beteiligten Konfliktthemen, diskutieren diese faktenorientiert und entwickeln Lösungswege. Häufig kommt es in der Schlichtung zu einer Einigung, die schriftlich fixiert und von den Parteien sowie der Schlichtungsperson unterzeichnet wird.

Schlichtungsvorschlag und seine Bedeutung

Kommt es zu keiner direkten Einigung, unterbreitet die Schlichtungsperson einen schriftlich begründeten Schlichtungsvorschlag. Dieser Vorschlag ist nicht bindend und hat keine Urteilskraft, basiert jedoch auf einer rechtlich fundierten Begründung. Die Parteien können den Vorschlag annehmen und den Konflikt damit beilegen.

Wird der Vorschlag nicht innerhalb einer bestimmten Frist angenommen, gilt er als abgelehnt. Die Parteien können dann den Streit fortsetzen oder den Vorschlag modifizieren und sich anderweitig einigen. Oft wird der Schlichtungsvorschlag von den Parteien als angemessen empfunden und angenommen.

Wir empfehlen regelmäßig, die Schlichtung bereits im Bauvertrag zu vereinbaren. Kommt es dann zum Streit, ist die Lösung bereits vorbereitet.

27.07.2023

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