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FLL gründet Regelwerksausschuss für Kunststoffe im Landschafts- und Sportplatzbau

Die FLL hat einen neuen Regelwerksausschuss für Kunststoffe im Landschafts- und Sportplatzbau gegründet. Dieser soll technische Lieferbedingungen erarbeiten, um Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen von Kunststoffen auf Gesundheit und Umwelt zu begegnen.

Qualitätsstufen und Grenzwerte für Kunststoffe im Fokus

Unter der Leitung von Professor Martin Thieme-Hack hat sich der Ausschuss zum Ziel gesetzt, ein System von Qualitätsstufen zu entwickeln. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Grenzwerten für Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Das geplante Stufensystem soll der Fachwelt ermöglichen, je nach Anforderungsprofil von weit gefassten bis zu sehr engen Vorgaben zu wählen und diese in Bauverträgen zu verankern.

Damit sollen sowohl die Anforderungen der REACH-Verordnung für Gemische als auch des PAK-Leitfadens für Gefährdungsbeurteilung und Kategorisierung bei Spielzeug abgedeckt werden. Die technischen Lieferbedingungen sind für verschiedene Anwendungsbereiche von Kunststoffen im Außenbereich vorgesehen:

  • Sportböden mit Kunststoffrasen nach DIN EN 15330-1, einschließlich Infill, Elastikschichten und elastischen Tragschichten.
  • Sportböden mit Kunststoffbelägen nach DIN EN 14877, einschließlich Basisschichten und Beschichtungen.
  • Fallschutzbeläge aus Kunststoffen nach DIN EN 1176.
  • Spielgeräte nach DIN EN 1176.
  • Kunststoffrasen für den Landschaftsbau.
  • Ausstattungsgegenstände wie Palisaden und Bänke.

Die Definition erforderlicher Eigenschaften und Schadstoffgehalte in Kunststoffen soll unter Beteiligung aller betroffenen Fachkreise erfolgen, um praxisorientierte Vertragsbedingungen zu schaffen.

14.05.2018

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.

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53111Bonn
Deutschland

Tel.:+49 228 965010-0
Fax:+49 228 965010-20

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