Intensive Landwirtschaft als Bedrohung für die Artenvielfalt
Die Vertreter der Jägerschaft in Schleswig-Holstein thematisieren die zunehmende Beeinträchtigung der Natur durch intensive Landwirtschaft und Zerschneidung der Landschaft. Seit 1990 hat sich die Maisanbaufläche im Land von 50.000 Hektar auf 147.000 Hektar erhöht. Diese Entwicklung wird kritisch betrachtet, da sie mit einem Verlust an Biodiversität einhergeht.
Feldlerchen, Kiebitze und Rebhühner finden in der Kulturlandschaft zunehmend weniger geeignete Lebensräume. Diese Arten leiden unter dem Wandel und werden zusätzlich durch Prädatoren wie den Fuchs unter Druck gesetzt. Zur Erhaltung der regionaltypischen Biodiversität wird daher eine Intensivierung der Fangjagd als notwendig erachtet.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein hat bereits ein Pilotprojekt für Ackerlebensräume initiiert. Durch die Anlage von blüten- und nektarreichen Blühstreifen innerhalb von Ackerschlägen soll die Vielfalt in der Landschaft gefördert werden. Dies schafft Lebensraum für Insekten wie Hummeln und Schmetterlinge sowie Brutflächen für bedrohte Feldvögel.
Mit der Übernahme dieses Pilotprojektes in den Vertragsnaturschutz des Landes Schleswig-Holstein sind wir auf einem guten Weg.
Die Bedingungen für die Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm sind jedoch aufgrund der schleswig-holsteinischen Auslegung EU-rechtlicher Vorgaben unflexibel. Dies führt dazu, dass die gewünschten Linienstrukturen in Maisflächen nur selten realisiert werden können.
Das Land Schleswig-Holstein muss sich bei der bevorstehenden Agrarministerkonferenz in Plön für eine finanzielle Stärkung der Ausgestaltung der Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogramme einsetzen.
Zerschneidung der Landschaft und fehlende Wanderachsen
Neben der Ausweitung des Maisanbaus trägt auch die Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft, beispielsweise durch Siedlungs- und Verkehrswegebau, zum Schrumpfen der Lebensräume bei. Dies betrifft unter anderem den Rothirsch.
Das Bundesprogramm Wiedervernetzung, das von der Bundesregierung vorgestellt wurde, könnte einen Beitrag zum Erhalt und zur Wiederherstellung unzerschnittener Lebensräume leisten. Der Bau von Grünbrücken und deren Integration in die umgebende Landschaft kann wichtige Wanderachsen für Tier- und Pflanzenarten wiederherstellen.
Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zeigt sich in der Diskussion um die Verinselung und Inzucht einzelner Rothirschbestände in Schleswig-Holstein. Gemäß dem Papier „Naturschutz 2020 – 20 Punkte für die natürliche Vielfalt“ der Landesregierung sollen bis 2020 alle darauf angewiesenen Arten ihre natürlichen Wanderbewegungen wieder barrierefrei im gesamten Land ausführen können.
Um diese Ziele zu erreichen und die Wanderung von Tierarten zu ermöglichen, sind Entschneidungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein erforderlich. Die Landesjägerschaft fordert daher die Landesregierung auf, sich im Rahmen der Beratungen zum Bundesprogramm Wiedervernetzung für eine hohe Anzahl an Querungen in Schleswig-Holstein und deren Einbindung in die Landschaft einzusetzen.