Feierliche Aufnahme in den Berufsstand und Ehrung der Besten
Nach der Freisprechung durch Rainer Neuhauser, Regionalvorsitzender Oberbayern des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern (VGL Bayern), wurden die Landschaftsgärtner/-innen offiziell in den Berufsstand aufgenommen. Mehrere Gärtner erhielten eine besondere Anerkennung für ihre Leistungen in den Abschlussprüfungen. Der Verband honorierte die Ergebnisse von Florian Blumenhagen (Hans Ries + Co. Garten- und Landschaftsbau KG, Neuried), Johannes Käser (Gaissmaier Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Freising) und Adrian Neumaier (Ziegltrum Landschaftsbau GmbH, Au in der Hallertau) mit einer Auszeichnung und einer Profigartenschere.
Peter Baur, Schulleiter der Städtischen Berufsschule für Gartenbau, Floristik und Vermessungstechnik, begrüßte die Absolventen und Gäste. Manfred Boscher, Stellvertretender Schulleiter, gratulierte den neuen Fachkräften:
Sie haben mit dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung den ersten Schritt in Ihrem Berufsleben gemacht. Jetzt können Sie feiern. Aber der eigentliche Berufsweg beginnt erst jetzt. Dazu wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Historische Wurzeln und aktuelle Bedeutung des Gärtnerberufs
Landwirtschaftsdirektor Dr. Wolfgang Besener, Leiter des Gartenbauzentrums Bayern Süd-West in Augsburg, erinnerte an die historischen Ursprünge der Freisprechung. Maximilian I., Herzog von Bayern und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches, erkannte um 1638 die Notwendigkeit einer Regelung für die Zunft der Kunst- und Lustgärtner. Eine „zünftige“ Ausbildung wurde damals gefordert. Am Ende der Ausbildung gelobten die Lehrlinge im Rahmen ihrer Freisagung, nicht „unzünftig“ zu arbeiten.
Auch heute bieten sich nach der dreijährigen dualen Ausbildung sehr gute Berufsaussichten für Landschaftsgärtner. Die Experten der „grünen“ Branche sind gefragt. Das bayerische Volksbegehren „Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ verdeutlicht, dass die Ansprüche der Bürger an Umweltschutz und Nachhaltigkeit steigen. Gleichzeitig nimmt das Bedürfnis nach Erholung in privaten Gärten und öffentlichen Grünanlagen zu.

