Naturschutz

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Ein breiter Ansatz für Ökosysteme

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Er beinhaltet rechtsverbindliche Ziele für die Renaturierung verschiedener Ökosysteme, von Meeren bis zu Agrarlandschaften. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.

Warum Ökosystem-Renaturierung entscheidend ist

Trockenheit, Waldbrände, Überschwemmungen und der Verlust von Bestäubern zeigen: Es reicht längst nicht aus, einzelne Arten zu schützen. Wir müssen ganze Ökosysteme renaturieren, denn aktuell sind Moore, Wälder, Flüsse und Meere vielerorts in einem schlechten Zustand. Eine gesunde und vielfältige Natur hilft uns gleichzeitig im Kampf gegen die Klimakrise und ihre Folgen und gegen das Artenaussterben. Die von der EU-Kommission vorgelegte Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Mit den ehrgeizigen Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie kann die EU zum Vorreiter werden. Das ist ein wichtiges Signal für die Weltnaturkonferenz im Dezember 2022.

Die Verordnung verfolgt einen umfassenden Ansatz, der die gesamte Landschaft berücksichtigt. Dies beinhaltet Maßnahmen wie die Schaffung von mehr Raum für Flüsse, den Umbau von Forsten zu naturnahen Wäldern, die Wiedervernässung von Mooren und die Wiederherstellung von Böden. Auch die Wiederherstellung mariner Ökosysteme wie Seegraswiesen, Algenwälder und Salzwiesen ist vorgesehen. In städtischen Gebieten sollen neue Bäume gepflanzt und urbane Grünflächen angelegt werden.

Ziele und der Weg zur Umsetzung

Ein Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Seefläche der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur umzusetzen. Zudem soll es bis dahin EU-weit wieder 25.000 km frei fließende Flüsse geben. Die Wiederherstellung der Natur ist neben den Schutzgebietszielen ein Kernanliegen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.

In den kommenden Monaten werden der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament über diesen Legislativvorschlag der EU-Kommission verhandeln. In Deutschland soll das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Ziele beitragen.

23.06.2022

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