Erweiterung des ABE-Angebots für Mobilbagger
Liebherr erweitert sein Angebot an Mobilbaggern mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). Nach der erfolgreichen Einführung des A 918 Compact Litronic im Juli 2023 werden ab November 2023 weitere ABE-Varianten des A 916 Compact verfügbar sein. Ab Anfang 2024 folgen entsprechende Modelle des A 914 Compact.
Die ABE vereinfacht den Betrieb von Mobilbaggern auf öffentlichen Straßen erheblich. Sie beinhaltet bereits ab Werk die notwendigen Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO. Diese Genehmigungen gelten bundesweit und unbefristet, auch bei einem Weiterverkauf der Maschine. Dies führt zu Kosten- und Zeiteinsparungen, da der Genehmigungsprozess beschleunigt wird und die Maschinen schneller auf Baustellen eingesetzt werden können. Lediglich die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO muss vom Fahrzeughalter bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden.
Vorteile der ABE-Modellreihe
Ein wesentlicher Vorteil der neuen ABE-Modellreihe ist die größere Auswahl an Ausstattungsvarianten, für die bereits eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilt wurde. Kunden können ihre Maschinen somit individueller konfigurieren, auch über den Liebherr Earthmoving Configurator.
Die ABE-Modelle entsprechen einem genehmigten Typ gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die häufig überregional tätig sind, da die Ausnahmegenehmigungen nicht bei jedem Wechsel des Zuständigkeitsbereichs einer Straßenverkehrsbehörde neu beantragt werden müssen.
Der Liebherr A 916 Compact Litronic mit ABE
Der Liebherr A 916 Compact Litronic ist mit einem Einsatzgewicht zwischen 1600 und 1700 kg für Anwendungen im Bereich Erdbewegung, Verkehrswege- und Landschaftsbau sowie Kanal- und Rohrleitungsarbeiten konzipiert. Sein geringer Heckschwenkradius von 1,8 m ermöglicht den flexiblen Einsatz auf beengten Baustellen. Der 110 kW (150 PS) starke Motor bietet eine hohe Leistungsfähigkeit und Kraftstoffeffizienz.
Für den A 916 Compact mit ABE stehen erweiterte Auswahlmöglichkeiten an genehmigten Ausstattungsvarianten zur Verfügung. Neben dem 2.550 mm Unterwagen ist auch ein 2.750 mm breiter Unterwagen für erhöhte Tragfähigkeit erhältlich. Beide Unterwagenvarianten sind mit einem Abstützplanierschild hinten ausgestattet, das optional mit einer Zwillingsbereifung ergänzt werden kann.
Das Abstützplanierschild unterstützt das Planieren und Zusammenschieben von Material und sorgt für einen sicheren Stand, insbesondere auf weichen oder sandigen Böden. Die Zwillingsbereifung verstärkt diesen Effekt, reduziert den Bodendruck und verbessert die Traktion sowie das Fahrverhalten.
Standardmäßig ist der A 916 Compact in der ABE-Ausstattung mit einem 4,85 m langen Verstellausleger ausgestattet, der für Straßenfahrten obligatorisch ist. Die Ausrüstung kann durch Löffelstiele in Längen von 2,25 m, 2,45 m oder 2,65 m sowie das vollautomatische Liebherr-Schnellwechselsystem LIKUFIX ergänzt werden.
Die Fahrerkabine bietet durch große Fensterflächen und schmale Holme eine gute Rundumsicht. Zwei unterschiedliche Fahrersitzoptionen ermöglichen eine individuelle Komfortanpassung. Schalthebel und Bedienfelder sind ergonomisch angeordnet und größtenteils einzeln belegbar. Assistenz- und Maschinensteuerungssysteme von Leica Geosystems zur Steigerung von Produktivität und Sicherheit können ebenfalls im ABE-Paket ausgewählt werden.
Rechtliche Grundlagen für den Straßenbetrieb
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mobilbagger dürfen auf öffentlichen Straßen nur betrieben werden, wenn sie einem genehmigten Typ (ABE) entsprechen oder eine Einzelgenehmigung (EBE) vorliegt. Weichen Fahrzeuge in Abmessungen, Gewichten, Ausrüstung oder Sichtfeld von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ab, sind Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO sowie eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich.
