Hintergrund und Auswirkungen der geplanten Reform
Ein aktueller Referentenentwurf zur Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sieht eine grundlegende Umstrukturierung vor. Die Sozialversicherung für den Gartenbau (SVLFG) hat in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung auf potenzielle Schwachstellen hingewiesen, die insbesondere den Gartenbau betreffen.
Hintergrund der Reform ist der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft, der zu einem Rückgang der Versichertenzahlen geführt hat. Die Bundesregierung plant, alle landwirtschaftlichen Unternehmen in einem Bundesträger zusammenzuführen. Davon betroffen sind auch Gärtnereien, die seit 1913 in der eigenständigen Sozialversicherung für den Gartenbau organisiert sind, welche ebenfalls zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung zählt.
Im Gegensatz zur Landwirtschaft verzeichnet der Gartenbau einen entgegengesetzten Trend und zählt allein in der gärtnerischen Unfallversicherung rund 635.000 Versicherte. Der Entwurf sieht vor, den besonderen Belangen des Gartenbaus Rechnung zu tragen, jedoch soll die berufsständische Selbstverwaltung auf ein Minimum reduziert werden. Bis einschließlich 2017 ist die Mitwirkung eines gärtnerischen Beirats bei der gartenbauspezifischen Prävention vorgesehen. Die bisherige Hauptverwaltung in Kassel mit etwa 400 Mitarbeitern soll durch eine Geschäftsstelle ersetzt werden.
Es bleibt unklar, welche Aufgaben die zukünftige Geschäftsstelle für den Gartenbau übernehmen wird, zumal der Referentenentwurf eine ortsnahe Betreuung der Versicherten zusichert. Es stellt sich die Frage, ob sich die Betreuung auf die Beitragsfeststellung für gärtnerische Dienstleistungsbetriebe, wie GaLaBau-Unternehmen, Kommunen und Friedhöfe, beschränken wird. Zudem besteht die Sorge, ob der Gartenbau im Namen der künftigen Bundeskörperschaft sichtbar bleiben wird.
Keine nachhaltige Lösung für den Gartenbau
Die Interessen des Gartenbaus sollen im neuen Bundesträger nicht dauerhaft verankert werden. Die Lösung mit dem Beirat ist lediglich bis 2017 befristet. Danach könnten die Belange des Gartenbaus in der Sozialversicherung maßgeblich durch die Landwirtschaft bestimmt werden.
Zukünftiger Beitragsmaßstab in der Diskussion
Die zukünftigen Mehrheitsverhältnisse in der berufsständischen Selbstverwaltung könnten sich auch auf den Beitragsmaßstab für Berufsgenossenschaft und Krankenkasse auswirken. Ein Gutachten, das vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Auftrag gegeben wurde, hatte den entgeltbasierten Beitragsmaßstab des Gartenbaus als zielführend und vorzüglich bewertet. Der Gutachter empfahl, diesen Beitragsmaßstab auch künftig in der Unfall- und Krankenversicherung beizubehalten.
Dem entgegen stehen Bestrebungen seitens der Landwirtschaft, auch für den Gartenbau den auf Fläche basierenden Arbeitsbedarf als Grundlage für die Beiträge in der Unfallversicherung einzuführen. Die Sozialversicherung Gartenbau plädiert daher dafür, nicht nur die Fortsetzung der gartenbauspezifischen Prävention im Gesetzestext zu verankern, sondern auch das Beitrags- und Bonussystem für den Gartenbau entsprechend der Gutachterempfehlung zu erhalten. Dies soll durch eine dauerhafte Festschreibung in der Satzung des neuen Trägers erreicht werden, die der Selbstverwaltung der Geschäftsstelle Gartenbau die Festlegung der gärtnerischen Prävention sowie des gärtnerischen Beitragsmaßstabes einschließlich des Gefahrtarifs und der Beitragsberechnung zusichert.