Naturschutz

LULUCF-Verordnung: Europaparlament stärkt nachhaltige Forstwirtschaft

Das Europäische Parlament hat in seiner Abstimmung zur LULUCF-Verordnung die Anliegen der Waldeigentümer berücksichtigt und flexiblere Regeln für die Waldnutzung beschlossen. Diese Entscheidung wird als wichtiger Schritt für die nachhaltige Forstwirtschaft und den Klimaschutz in Europa gewertet.

Flexiblere Regeln für die Waldnutzung in der EU

Ein zentrales Ergebnis der Abstimmung ist die mehrheitliche Entscheidung der Abgeordneten für flexiblere Regeln bezüglich der Waldnutzungsgrenzen. Diese Flexibilität soll die Anpassung an unterschiedliche regionale Gegebenheiten ermöglichen.

Nun stehen die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Parlament und dem Rat an. Ziel ist es, das volle Potenzial der nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie des nachgelagerten Holz- und Papiersektors als wesentlichen Bestandteil der Klimaschutzstrategie zu verankern.

Forst und Holz leisten einen enorm wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum Ausbau der Bioökonomie. Gottseidank ist das auch in Brüssel angekommen und verstanden worden!

Die LULUCF-Verordnung bildet die dritte Säule der EU-Klimaschutzpolitik und dient der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Forst- und Holzsektor als CO²-Speicher

Bäume entziehen der Atmosphäre während ihres Wachstums CO². Dieser Kohlenstoff bleibt auch in langlebigen Holzprodukten gespeichert. Dadurch trägt der Forst- und Holzsektor maßgeblich zur Reduzierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre bei.

Laut Eurostat nehmen die Wälder Europas jährlich rund zehn Prozent der gesamten EU-Treibhausgasemissionen auf. Mit dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls im Jahr 2020 und zur Umsetzung des Pariser Abkommens plant die EU die Einführung des weltweit ersten LULUCF-Anrechnungssystems. Bislang waren die EU-Mitgliedstaaten lediglich zur Berichterstattung über ihre Treibhausgasaufnahme und -emissionen verpflichtet.

17.09.2017

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