Verbände und Organisationen

Anpassung der Ausbildungsrichtlinien für Friedhofsgärtnereien

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat die Umsetzungsempfehlung zur Verordnung über die Eignung von Ausbildungsstätten im Gärtnerberuf angepasst. Diese Änderung ermöglicht es mehr Friedhofsgärtnereien, Auszubildende zu betreuen, indem die Mindestanforderungen an Ausbildungsbetriebe reduziert werden.

Neue Chancen für den Nachwuchs in der Friedhofsgärtnerei

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat eine wesentliche Anpassung der Umsetzungsempfehlung zur Verordnung über die Eignung von Ausbildungsstätten im Gärtnerberuf erreicht. Diese Änderung, die im Auftrag des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) erfolgte, ermöglicht es künftig wieder mehr Friedhofsgärtnereien, Auszubildende zu betreuen.

Die neuen Richtlinien reduzieren die Mindestanforderungen an Ausbildungsbetriebe erheblich. Zukünftig müssen Friedhofsgärtnereien mindestens 200 Gräber in Pflege vorweisen sowie jährlich mindestens 10 Neuanlagen und 10 Teilneuanlagen durchführen. Alternativ können auch Gemeinschaftsgrabfelder in vergleichbarer Größe berücksichtigt werden. Die erforderliche Versorgungsfläche für Pflanzen wurde auf mindestens 200 m² festgelegt. Eine Unterschreitung dieser Mindestflächenanforderung ist möglich, sofern die Vermittlung spezifischer produktionstechnischer Inhalte nachweisbar ist.

Die bisherigen Anforderungen, die aus dem Jahr 1997 stammten, sahen deutlich höhere Kriterien vor: 400 Grabstellen, 20 Neuanlagen oder Umgestaltungen sowie mindestens 200 m² Kulturräume und Kulturflächen. Diese Vorgaben entsprachen laut Michael Ballenberger, dem Vorsitzenden des BdF, nicht mehr den aktuellen betrieblichen Realitäten vieler Friedhofsgärtnereien.

„Die Mindestanforderungen an einen Ausbildungsbetrieb stammten aus dem Jahre 1997 und entsprachen einfach nicht mehr den betrieblichen Realitäten unserer Friedhofsgärtnereien“, erläutert BdF-Vorsitzender Michael Ballenberger die Hintergründe.

Ein weiterer Grund für die Anpassung war, dass viele Betriebe heute nicht mehr oder nur in geringem Umfang selbst produzieren, was die Erfüllung der alten Ausbildungsanforderungen erschwerte. Nach eingehender Prüfung sprach sich der BdF daher für eine dringende Anpassung der Vorgaben aus.

Friedhofsgärtnereien, die die neuen Mindestanforderungen erfüllen und eine Ausbildung anbieten möchten, werden aufgefordert, sich umgehend bei der zuständigen Stelle für Berufsausbildung in ihrem Bundesland zu melden, um die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb zu beantragen.

11.06.2024

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